Verteidigungsbereiche
Kurz gesagt
Anders als bei Delikten gegen Personen oder das Vermögen gibt es hier oft kein konkretes Opfer. Geschützt werden die Sicherheit aller oder das ordnungsgemäße Funktionieren des öffentlichen Lebens. Das spanische Strafgesetzbuch (Código Penal) verteilt sie auf mehrere Titel: Gemeingefährliche Delikte (Titel XVII), öffentliche Verwaltung (Titel XIX) und öffentliche Ordnung (Titel XXII). Wir haben hier auch die Cyberkriminalität und die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen aufgenommen, die einer ähnlichen Logik folgen.
Bei Verkehrsdelikten ist die Prüfung des Polizeiprotokolls entscheidend: wie der Alkoholtest durchgeführt wurde, ob der Abstand zwischen den Messungen eingehalten wurde und ob Sie über Ihre Rechte belehrt wurden. Bei Drogendelikten prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung, die Beweismittelkette und ob die Menge tatsächlich auf Handel oder auf Eigenkonsum hindeutet.
Wenn Sie nach einer Kontrolle oder einem Polizeieinsatz festgenommen wurden, können Sie uns rund um die Uhr für den Beistand bei Festnahme anrufen. Viele dieser Fälle enden in einem Schnellverfahren, in dem die Entscheidung, eine Verständigung (conformidad) anzunehmen oder nicht, innerhalb von Stunden fällt – und sie sollte gut beraten getroffen werden.
Eine Straftat liegt immer vor, wenn Sie mit mehr als 0,60 mg/l Alkohol in der Atemluft oder mehr als 1,2 g/l im Blut fahren (Art. 379.2 des spanischen Strafgesetzbuchs). Auch bei niedrigeren Werten kann eine Straftat vorliegen, wenn nachgewiesen wird, dass Sie unter Alkoholeinfluss gefahren sind, etwa aufgrund von Ausfallerscheinungen oder der Fahrweise.
Ja. Die Verweigerung von Alkohol- oder Drogentests auf Verlangen eines Beamten ist ein eigenständiges Delikt nach Artikel 383 des spanischen Strafgesetzbuchs, bestraft mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis einem Jahr und Entzug der Fahrerlaubnis für ein bis vier Jahre. Sie wird auch dann bestraft, wenn später nicht bewiesen wird, dass Sie getrunken hatten.
Der tätliche Angriff (atentado) setzt einen Angriff, ein gewaltsames Vorgehen oder erheblichen Widerstand mit Gewalt oder schwerer Einschüchterung gegen Amtsträger oder ihre Beamten voraus (Art. 550). Wer nur Widerstand leistet oder ungehorsam ist, ohne solche Gewalt, begeht das Delikt nach Artikel 556 mit geringeren Strafen. Die Abgrenzung ist eine Frage der Beweise.
Der Besitz zum Eigenkonsum ist keine Straftat, auch wenn der Konsum oder Besitz von Drogen in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit ist. Strafbar ist der Besitz zum Handel (Art. 368). Die Menge, die Portionierung, gefundenes Bargeld und andere Indizien entscheiden, welcher Fall vorliegt.