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Phasen des Verfahrens

Anwalt bei Vorladung als Beschuldigter in Alicante

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter in Alicante erhalten haben, brauchen Sie vor dem Termin einen Anwalt. Die Vorbereitung der ersten Aussage prägt das gesamte weitere Verfahren.
Celeste Pérez Bleda, Strafverteidigerin in Alicante
Geprüft von Celeste Pérez Bleda, Zulassungs-Nr. 7301 · Aktualisiert im Oktober 2026
Brauner Umschlag mit amtlicher Post mit Sichtfenster und ein Stift auf hellem Hintergrund

Kurz gesagt

Als Beschuldigter (investigado, früher imputado) vorgeladen zu werden bedeutet, dass ein Richter einen Sachverhalt ermittelt, der Ihnen zur Last gelegt wird, und Sie anhören will. Das ist keine Verurteilung: Für Sie gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Sie haben das Recht, den Sachverhalt zu erfahren, die Akte vor Ihrer Aussage einzusehen, die Aussage zu verweigern oder einzelne Fragen nicht zu beantworten und einen Anwalt zu wählen (Artikel 118 der spanischen Strafprozessordnung, Ley de Enjuiciamiento Criminal). Erscheinen Sie ohne triftigen Grund nicht, kann die Ladung in einen Haftbefehl umgewandelt werden (Artikel 487). Es ist ratsam, vor dem Termin mit einem Strafverteidiger zu sprechen. Rufen Sie uns an: 607 449 491.

Was es bedeutet, als Beschuldigter vorgeladen zu werden

Die Vorladung als Beschuldigter ist die Mitteilung eines Gerichts, das Sie zur Aussage lädt, weil Ihnen in einem Strafverfahren ein Sachverhalt zur Last gelegt wird, der eine Straftat sein könnte. Das Wort „investigado“ (Beschuldigter) hat 2015 den Begriff „imputado“ ersetzt – gerade um klarzustellen, dass damit keine Schuld verbunden ist.

In der Regel kommt die Vorladung von der Ermittlungsabteilung des Gerichts erster Instanz (Sección de Instrucción del Tribunal de Instancia), dem früheren Ermittlungsgericht, nach einer Anzeige, einer Strafklage (querella) oder einem Polizeiprotokoll. Das Gesetz schreibt vor, dem Betroffenen die Zulassung einer Anzeige oder Strafklage gegen ihn mitzuteilen (Artikel 118.5 der spanischen Strafprozessordnung), und bestimmt, dass der Beschuldigte nur zur Anhörung geladen wird, sofern nicht seine Festnahme geboten ist (Artikel 486).

Beschuldigter zu sein macht Sie weder schuldig noch führt es zu einem Eintrag im Strafregister: Eingetragen wird nur eine rechtskräftige Verurteilung. Für Sie gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Was Sie aber in dieser ersten Aussage sagen, bleibt in der Akte und kann in der Hauptverhandlung ins Gewicht fallen.

Was Sie direkt nach Erhalt der Vorladung tun sollten:

  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gericht sowie das Aktenzeichen, das im Dokument steht.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Anzeigeerstatter oder zu möglichen Zeugen auf, um über die Sache zu sprechen.
  • Bewahren Sie Nachrichten, E-Mails, Verträge, Rechnungen oder Fotos auf, die mit dem Sachverhalt zu tun haben. Löschen Sie nichts.
  • Veröffentlichen Sie nichts über den Fall in sozialen Netzwerken.
  • Wenden Sie sich so rechtzeitig an einen Strafverteidiger, dass die Akte vor Ihrer Aussage geprüft werden kann.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Artikel 118 der spanischen Strafprozessordnung gewährt Ihnen unter anderem folgende Rechte:

  • Über den Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt und jede wesentliche Änderung der Ermittlungen informiert zu werden.
  • Die Akte einzusehen, rechtzeitig und in jedem Fall vor Ihrer Aussage.
  • Frei einen Anwalt zu wählen oder einen Pflichtverteidiger und kostenlose Prozesskostenhilfe zu beantragen.
  • Auf kostenlose Übersetzung und Verdolmetschung.
  • Zu schweigen, nicht auszusagen und einzelne Fragen nicht zu beantworten.
  • Sich nicht selbst zu belasten und sich nicht schuldig zu bekennen.

Beim ersten Termin informiert Sie der Richter über den Sachverhalt, und Sie können vor und nach Ihrer Aussage unter vier Augen mit Ihrem Anwalt sprechen (Artikel 775). Außerdem werden Sie nach einer Zustelladresse in Spanien gefragt. Achtung: Wenn Sie später unter dieser Adresse keine Ladungen mehr erhalten, kann die Hauptverhandlung in bestimmten Fällen in Ihrer Abwesenheit stattfinden.

Beschuldigter oder Zeuge? Der Unterschied ist wichtig

Ein Zeuge ist verpflichtet zu erscheinen und unter Eid oder Versprechen die Wahrheit zu sagen; lügt er, kann er sich wegen Falschaussage strafbar machen (Artikel 410 und 433). Der Beschuldigte dagegen ist nicht verpflichtet, gegen sich selbst auszusagen, und kann schweigen.

Manchmal wird jemand als Zeuge in einem Verfahren geladen, in das er selbst verwickelt werden könnte. Wenn das auf Sie zutrifft, sprechen Sie vor Ihrer Aussage mit uns: Es ist zu prüfen, ob beantragt werden sollte, dass Sie als Beschuldigter und mit Anwalt geladen werden.

Das Vorverfahren: wie das Verfahren vorankommt

Die meisten Verfahren werden als abgekürztes Verfahren (procedimiento abreviado) geführt, das für Straftaten mit einer Strafdrohung von bis zu neun Jahren Freiheitsstrafe gilt (Artikel 757). Die Ermittlungsphase heißt Vorverfahren (diligencias previas). Darin erhebt der Richter die notwendigen Beweise: Aussagen, Sachverständigengutachten, Dokumente oder die Auswertung von Geräten.

Die Ermittlungen dürfen ab Eröffnung des Verfahrens höchstens zwölf Monate dauern. Der Richter kann aufeinanderfolgende Verlängerungen von jeweils bis zu sechs Monaten anordnen, stets durch begründeten Beschluss und vor Ablauf der Frist (Artikel 324). Die Kontrolle dieser Fristen gehört zur Verteidigung.

In dieser Phase kann der Anwalt Ermittlungsmaßnahmen beantragen, die Sie entlasten: Zeugen, Sachverständige, Dokumente oder Aufnahmen. Bei Unternehmensdelikten kann auch die juristische Person Beschuldigte sein; das erklären wir unter strafrechtliche Compliance.

Wie wir Ihre Aussage vorbereiten

Wir haben mehr als 1.200 strafrechtliche Strategieberatungen durchgeführt. So gehen wir bei einer Vorladung vor:

  1. Wir prüfen die Vorladung und beantragen Akteneinsicht: Anzeige, Polizeiprotokoll, Berichte und bisherige Ermittlungsmaßnahmen.
  2. Wir treffen uns in Ruhe mit Ihnen, um Ihre Darstellung und die Dokumente oder Zeugen kennenzulernen, die sie stützen.
  3. Gemeinsam legen wir die Strategie fest: aussagen, nur auf Fragen Ihres Anwalts antworten oder von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
  4. Wir bereiten die Aussage so vor, dass sie klar, schlüssig und widerspruchsfrei ist.
  5. Wir begleiten Sie zum Gericht und wirken bei der Vernehmung mit.
  6. Wir beantragen Ermittlungsmaßnahmen zu Ihrer Verteidigung und die Einstellung des Verfahrens, wenn es dafür eine Grundlage gibt.

Ist die Anzeige gegen Sie falsch, kann neben Ihrer Verteidigung auch ein späteres Vorgehen geprüft werden. Dazu mehr auf unserer Seite zur falschen Verdächtigung.

Was nach der Aussage passieren kann

Wenn der Richter die Ermittlungen für abgeschlossen hält, erlässt er einen Beschluss mit einer der folgenden Entscheidungen (Artikel 779):

  • Einstellung (sobreseimiento): Das Verfahren wird eingestellt, weil der Sachverhalt keine Straftat ist oder nicht hinreichend belegt ist.
  • Verfahren wegen eines leichten Delikts, wenn der Sachverhalt geringfügig ist.
  • Fortsetzung als abgekürztes Verfahren: Es folgt die Anklagephase und danach die Hauptverhandlung. Diese Entscheidung setzt voraus, dass Sie zuvor als Beschuldigter vernommen wurden.
  • Vorgezogene Verständigung: Wenn Sie mit Ihrem Anwalt den Sachverhalt einräumen und die Strafe innerhalb der Grenzen des Schnellverfahrens liegt, kann das Verfahren mit einer Strafminderung um ein Drittel enden.

Gegen viele Entscheidungen des Richters während der Ermittlungen sind Rechtsmittel möglich: die Gegenvorstellung (recurso de reforma) binnen drei Tagen und die Beschwerde (recurso de apelación) binnen fünf Tagen (Artikel 211 und 766). Wir erklären das auf unserer Seite zu Rechtsmitteln im Strafrecht. Wenn Sie festgenommen statt vorgeladen werden, lesen Sie die Seite zum Beistand bei Festnahme.

Geht es in dem Verfahren um Gewalt gegen Frauen oder häusliche Gewalt, lesen Sie unsere spezialisierte Website abogadaviolenciadegenero.com.

Häufige Fragen

Wenn Sie nicht erscheinen und keinen triftigen Grund nachweisen, kann der Richter die Ladung in einen Haftbefehl umwandeln (Artikel 487 der spanischen Strafprozessordnung). Können Sie den Termin aus einem berechtigten Grund nicht wahrnehmen, kann Ihr Anwalt dies mitteilen und einen neuen Termin beantragen. Ignorieren Sie niemals eine gerichtliche Ladung.

Nein. Ein Eintrag im Strafregister entsteht nur durch eine rechtskräftige Verurteilung. Beschuldigter zu sein bedeutet, dass ein Verfahren läuft, in dem Ihnen ein Sachverhalt zur Last gelegt wird; es kann aber mit einer Einstellung oder einem Freispruch enden. Bis dahin gilt für Sie die Unschuldsvermutung.

Ja. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, nicht auszusagen und einzelne Fragen nicht zu beantworten, und das darf nicht als Schuldbeweis gewertet werden (Artikel 118). Sie können auch nur die Fragen Ihres Anwalts beantworten. Das ist eine strategische Entscheidung, die nach Einsicht in die Akte getroffen werden sollte.

Das Gesetz sieht ab Eröffnung des Verfahrens eine Höchstfrist von zwölf Monaten vor, die der Richter durch begründeten Beschluss um jeweils bis zu sechs Monate verlängern kann (Artikel 324 der spanischen Strafprozessordnung). In der Praxis hängt die Dauer von der Komplexität des Falls und den ausstehenden Beweisen ab.

Ja. Sie haben das Recht, die Akte rechtzeitig und in jedem Fall vor Ihrer Vernehmung einzusehen (Artikel 118.1.b). Sofern die Akte nicht für geheim erklärt wurde, kann Ihr Anwalt die Anzeige, das Polizeiprotokoll und die übrigen Ermittlungsergebnisse einsehen, um die Verteidigung vorzubereiten.

Wurden Sie als Beschuldigter vorgeladen?

Rufen Sie 607 449 491 an oder schreiben Sie uns per WhatsApp vor dem Termin. Wir prüfen Ihre Vorladung in völliger Vertraulichkeit.
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