Delikte gegen Personen
Kurz gesagt
Ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags oder Mordes ist die schwerste Situation, mit der man in einem Strafverfahren konfrontiert sein kann. Die Strafen sind sehr lang, Untersuchungshaft wird häufig erwogen, und jedes Wort, das in den ersten Stunden fällt, wirkt im gesamten Verfahren nach.
Totschlag (homicidio) ist die Tötung eines anderen Menschen (Artikel 138 des Strafgesetzbuchs, Código Penal). Mord (asesinato) ist eine Tötung, bei der einer der folgenden Umstände vorliegt (Artikel 139):
Der Unterschied zwischen beiden Einstufungen bedeutet Jahre an Freiheitsstrafe und entscheidet sich oft in der fachlichen Auseinandersetzung darüber, ob Heimtücke vorlag oder nicht.
Ereignet sich die Tat zwischen Personen, die ein Paar sind oder waren, fällt der Fall in den Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt, den wir auf unserer spezialisierten Website behandeln.
| Delikt | Artikel | Angedrohte Strafe |
|---|---|---|
| Totschlag | 138.1 | Freiheitsstrafe von 10 bis 15 Jahren |
| Totschlag mit Umständen des Art. 140.1 oder in Verbindung mit einem Angriff auf einen Amtsträger | 138.2 | Um einen Grad höhere Strafe (15 Jahre und 1 Tag bis 22 Jahre und 6 Monate) |
| Mord | 139.1 | Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren |
| Mord mit mehr als einem Umstand | 139.2 | Strafe in ihrer oberen Hälfte |
| Mord an einer Person unter 16 Jahren oder einer besonders schutzbedürftigen Person, nach einem Sexualdelikt, durch ein Mitglied einer kriminellen Organisation oder an mehr als zwei Personen | 140 | Überprüfbare lebenslange Freiheitsstrafe |
| Tötung durch grobe Fahrlässigkeit | 142.1 | Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren |
| Tötung durch weniger grobe Fahrlässigkeit | 142.2 | Geldstrafe von 3 bis 18 Monaten |
Wird die fahrlässige Tötung mit einem Fahrzeug begangen, kommt der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu; mit einer Schusswaffe der Entzug des Rechts, sie zu besitzen; und bei beruflicher Fahrlässigkeit das Berufsverbot (Art. 142). Wegen Totschlags oder Mordes Verurteilten kann zusätzlich nach der Haft eine Führungsaufsicht (libertad vigilada) auferlegt werden (Art. 140 bis).
Diese Delikte verjähren erst nach langer Zeit: nach zwanzig Jahren, wenn die Höchststrafe fünfzehn oder mehr Jahre Freiheitsstrafe beträgt, wie bei Totschlag und Mord (Art. 131).
Die Ermittlungen leitet die Ermittlungsabteilung des erstinstanzlichen Gerichts (das frühere Ermittlungsgericht, juzgado de instrucción) am Tatort. Wird das Verfahren fortgeführt, findet der Prozess wegen vollendeten Totschlags oder Mordes vor einem Schwurgericht (Tribunal del Jurado) am Provinzgericht (Audiencia Provincial) statt (Artikel 1.2 und 5.1 des Organgesetzes 5/1995). Der Versuch und die fahrlässige Tötung kommen nicht vor das Schwurgericht: Über sie urteilen Berufsrichter. Eine Jury aus Bürgern entscheidet über den Sachverhalt, und das erfordert eine andere Vorbereitung der Verteidigung: Klarheit, Schlüssigkeit und verständliche Beweise.
Während der Ermittlungen kann der Richter Untersuchungshaft anordnen, die das Gesetz bei Straftaten mit zwei oder mehr Jahren Freiheitsstrafe erlaubt, wenn Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht (Art. 503 der Strafprozessordnung, Ley de Enjuiciamiento Criminal). Gegen diese Entscheidung kann Rechtsmittel eingelegt werden, und ihre Überprüfung hat vom ersten Tag an Priorität.
Kommt es zu einer Verurteilung, begleiten wir Sie auch in der Vollstreckungsphase: Hafturlaub, Einstufung in Vollzugsstufen und bedingte Entlassung, über unseren Bereich Strafvollzugsrecht.
Die Angehörigen einer verstorbenen Person können sich als Nebenkläger am Verfahren beteiligen. So haben sie eine eigene Stimme: Sie beantragen Beweise, wirken bei den Vernehmungen mit, können eine schwerere Einstufung als die Staatsanwaltschaft fordern und verlangen den ihnen zustehenden Schadensersatz. In einem Schwurgerichtsprozess macht eine gut vorbereitete Nebenklage den Unterschied.
Ist der Tod bei einem Verkehrs- oder Arbeitsunfall eingetreten, kann der Fall als fahrlässige Tötung behandelt werden. Auch hier sollte man früh handeln, um die technischen Beweise zu sichern: Polizeiprotokoll, Unfallrekonstruktion, Berichte der Arbeitsinspektion oder Krankenakte. Wir erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt klar, welche Fristen gelten und was Sie erwarten können, damit Sie in einer so schweren Zeit keine Entscheidungen im Blindflug treffen müssen.
Totschlag ist die Tötung eines anderen Menschen und wird mit zehn bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Mord liegt vor, wenn Heimtücke, Entgelt oder Belohnung, Grausamkeit oder die Absicht hinzukommt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken; die Strafe steigt dann auf fünfzehn bis fünfundzwanzig Jahre. In einigen Fällen des Artikels 140 des Strafgesetzbuchs ist die Strafe die überprüfbare lebenslange Freiheitsstrafe.
Bei grober Fahrlässigkeit beträgt die Strafe ein bis vier Jahre Freiheitsstrafe (Art. 142.1 des Strafgesetzbuchs), dazu der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn ein Fahrzeug beteiligt war. Bei weniger grober Fahrlässigkeit droht nur eine Geldstrafe von drei bis achtzehn Monaten. Die Abgrenzung zwischen beiden Formen der Fahrlässigkeit ist für die Verteidigung entscheidend.
Über Totschlag und Mord urteilt ein Schwurgericht, das am Provinzgericht Alicante gebildet wird, nach dem Organgesetz über das Schwurgericht. Zuvor leitet die Ermittlungsabteilung des erstinstanzlichen Gerichts am Tatort die Ermittlungen. Versuchter Totschlag und fahrlässige Tötung kommen nicht vor das Schwurgericht: Über sie urteilen Berufsrichter.
Ja, das ist möglich. Das Gesetz erlaubt Untersuchungshaft bei Straftaten mit zwei oder mehr Jahren Freiheitsstrafe, wenn Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht. Die Verteidigung kann im Haftprüfungstermin widersprechen, alternative Maßnahmen wie regelmäßige Meldepflichten oder den Einzug des Reisepasses vorschlagen und gegen den Haftbeschluss Rechtsmittel einlegen.
Totschlag und Mord verjähren nach zwanzig Jahren, weil ihre Höchststrafe fünfzehn oder mehr Jahre Freiheitsstrafe beträgt (Art. 131 des Strafgesetzbuchs). Die Frist wird unterbrochen, sobald sich das Verfahren gegen eine bestimmte Person richtet. Die Tötung durch grobe Fahrlässigkeit mit einer Höchststrafe von vier Jahren verjährt nach fünf Jahren.
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