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Strafrechtliche Notfälle

Strafverteidiger bei Festnahme in Alicante – rund um die Uhr

Wenn Sie einen Strafverteidiger bei Festnahme in Alicante brauchen, weil ein Angehöriger oder Sie selbst festgenommen wurden, rufen Sie uns jetzt an: 607 449 491. Wir kommen zur Polizeiwache und zum Bereitschaftsgericht.
Celeste Pérez Bleda - Abogada de Violencia de Género
Geprüft von Celeste Pérez Bleda, Zulassungs-Nr. 7301 · Aktualisiert im Oktober 2026
Abogados asistencia al detenido en Alicante

Kurz gesagt

Eine in Spanien festgenommene Person muss innerhalb der unbedingt nötigen Zeit, höchstens aber nach 72 Stunden, freigelassen oder dem Richter vorgeführt werden (Artikel 520.1 der spanischen Strafprozessordnung, Ley de Enjuiciamiento Criminal). Sie hat das Recht zu schweigen, sich nicht selbst zu belasten, auf einen Dolmetscher und auf einen Anwalt ihrer Wahl, der spätestens drei Stunden nach Erhalt des Auftrags erscheinen muss (Artikel 520.5). Am hilfreichsten ist es, von Anfang an einen Anwalt des Vertrauens zu verlangen, nicht auszusagen, bevor man mit ihm gesprochen hat, und die Familie zu benachrichtigen. In Alicante sind wir rund um die Uhr unter 607 449 491 erreichbar.

Was eine Festnahme ist und wie lange sie dauern darf

Die Festnahme (detención) ist ein Freiheitsentzug, den die Polizei oder ein Richter anordnet, um einen Sachverhalt aufzuklären, der eine Straftat sein könnte. Sie ist keine Verurteilung und bedeutet nicht, dass Sie ins Gefängnis kommen. Es handelt sich um eine vorläufige Maßnahme mit strengen gesetzlichen Grenzen.

Das Gesetz bestimmt, dass die vorläufige Festnahme nicht länger dauern darf als zur Aufklärung des Sachverhalts unbedingt nötig und dass der Festgenommene in jedem Fall spätestens nach 72 Stunden freigelassen oder dem Richter vorgeführt werden muss (Artikel 520.1 der spanischen Strafprozessordnung). Im Polizeiprotokoll (atestado) müssen die Uhrzeit der Festnahme und die der Vorführung vor den Richter vermerkt sein. Diese Angabe ist wichtig: Wird die Frist überschritten, kann die Festnahme rechtswidrig sein.

In Alicante kommt der Festgenommene normalerweise zunächst auf die Polizeiwache oder in die Kaserne der Guardia Civil und wird anschließend der diensthabenden Ermittlungsabteilung des Gerichts erster Instanz vorgeführt – bis 2025 hieß das diensthabendes Ermittlungsgericht (juzgado de instrucción de guardia).

Ihre Rechte als Festgenommener

Vom ersten Moment an müssen Sie schriftlich, in einfacher Sprache und in einer Sprache, die Sie verstehen, über die Ihnen vorgeworfenen Taten, den Grund der Festnahme und Ihre Rechte belehrt werden (Artikel 520.2). Die wichtigsten sind:

  • Schweigen: nicht aussagen, einzelne Fragen nicht beantworten oder nur vor dem Richter aussagen.
  • Sich nicht selbst belasten und sich nicht schuldig bekennen.
  • Einen Anwalt wählen und unverzüglich von ihm unterstützt werden. Wenn Sie keinen wählen, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger (abogado de oficio) zugewiesen.
  • Einen Angehörigen oder eine Person Ihrer Wahl darüber informieren lassen, dass Sie festgenommen wurden und wo Sie sich befinden.
  • Kostenloser Dolmetscher, wenn Sie kein Spanisch sprechen, und – wenn Sie Ausländer sind – Benachrichtigung Ihres Konsulats.
  • Ärztliche Untersuchung durch den Gerichtsmediziner.
  • Einsicht in die wesentlichen Bestandteile der Akte, um die Festnahme anfechten zu können.

Kein Beamter darf Ihnen einen bestimmten Anwalt empfehlen. Der von Ihnen benannte Anwalt muss spätestens drei Stunden nach Erhalt des Auftrags am Ort der Festnahme erscheinen (Artikel 520.5). Außerdem haben Sie das Recht, vor Ihrer Aussage bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richter unter vier Augen mit ihm zu sprechen (Artikel 520.6.d), außer in den Ausnahmefällen der Kontaktsperre (incomunicación).

Was wir tun, wenn Sie uns anrufen

In über zwanzig Berufsjahren haben wir mehr als 800 Festgenommenen beigestanden. Wenn Sie uns anrufen, beginnt die Arbeit im selben Moment:

  1. Wir ermitteln, wo sich der Festgenommene befindet, und teilen der Polizeiwache oder der Kaserne mit, dass wir seine Verteidigung übernehmen. Auf Wunsch kann der Festgenommene auch selbst verlangen, dass wir unter Nennung unseres Namens benachrichtigt werden.
  2. Wir begeben uns zum Ort der Festnahme und sprechen vor jeder Aussage unter vier Augen mit ihm.
  3. Wir prüfen den Grund der Festnahme, die Fristen und ob seine Rechte gewahrt wurden. Gemeinsam mit ihm entscheiden wir, ob es sinnvoll ist auszusagen oder zu schweigen.
  4. Wir stehen ihm bei der polizeilichen Vernehmung und bei Gegenüberstellungen oder Tatrekonstruktionen bei und lassen jede Unregelmäßigkeit im Protokoll festhalten.
  5. Wir begleiten ihn zum Bereitschaftsgericht, bereiten seine richterliche Vernehmung vor und verteidigen seine Freiheit im Haftprüfungstermin.
  6. Wir halten die Familie auf dem Laufenden – stets mit Zustimmung des Festgenommenen und unter Wahrung der Vertraulichkeit.

Unser Team betreut Sie in Ihrer Sprache – wichtig in einer Region mit so vielen ausländischen Residenten. Wenn der Festgenommene kein Spanier ist, lesen Sie auch unsere Seite Strafverteidiger für Ausländer.

Bereitschaftsgericht: Was passieren kann

Wenn der Festgenommene vor den diensthabenden Richter kommt, wird er im Beisein seines Anwalts vernommen. Danach sind die üblichen Ergebnisse:

  • Freilassung ohne Auflagen, wobei das Verfahren offen bleibt. Häufig bleibt die Person im weiteren Verfahren Beschuldigter; das erklären wir auf unserer Seite zur Vorladung als Beschuldigter.
  • Freilassung mit Auflagen: regelmäßige Meldepflicht bei Gericht, Einzug des Reisepasses, Annäherungsverbot gegenüber einer Person oder Kaution.
  • Schnellverfahren: Bei Delikten wie Diebstahl, Raub, Verkehrsdelikten oder Hausfriedensbruch kann der Fall als Eilverfahren (diligencias urgentes) geführt werden und innerhalb weniger Tage zur Verhandlung kommen. Wir erklären das unter Schnellverfahren und leichte Delikte.
  • Untersuchungshaft (prisión provisional): nur wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Ankläger sie beantragt und die Voraussetzungen von Artikel 503 erfüllt sind, etwa eine Straftat mit einer Höchststrafe von zwei Jahren oder mehr und eine konkrete Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr. Die Entscheidung fällt in einer Anhörung, die innerhalb von 72 Stunden nach der Vorführung vor den Richter stattfinden muss (Artikel 505); dort verteidigen wir die Freiheit des Festgenommenen und schlagen Alternativen vor.

Wird Untersuchungshaft angeordnet, kann gegen den Beschluss vorrangig Berufung eingelegt werden (Artikel 507). Dazu mehr auf unserer Seite zu Rechtsmitteln im Strafrecht.

Erfolgt die Festnahme wegen Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt, lesen Sie unsere spezialisierte Website: abogadaviolenciadegenero.com.

Habeas Corpus: wenn die Festnahme rechtswidrig ist

Das Habeas-Corpus-Verfahren ist ein Eilverfahren, in dem ein Richter eine Festnahme sofort überprüft. Es ist im Organgesetz 6/1984 (Ley Orgánica 6/1984, reguladora del procedimiento de habeas corpus) geregelt und kommt unter anderem in Betracht, wenn jemand festgehalten wird, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, länger als gesetzlich zulässig oder ohne Wahrung seiner Rechte (Artikel 1).

Beantragen können es der Festgenommene selbst, sein Ehegatte oder Partner, seine Kinder, Eltern oder Geschwister, die Staatsanwaltschaft oder der Bürgerbeauftragte (Defensor del Pueblo). Ein Schreiben oder eine mündliche Erklärung genügt, und ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben (Artikel 4), auch wenn ein gut formulierter Antrag hilft. Der Richter muss innerhalb von 24 Stunden nach Zulassung entscheiden (Artikel 7).

Wenn ein Angehöriger festgenommen wurde

Es ist normal, dass die Familie nicht weiß, wo sich der Festgenommene befindet oder was passiert. Das können Sie tun:

  • Rufen Sie uns an und nennen Sie seinen vollständigen Namen, den Ort und die ungefähre Uhrzeit der Festnahme.
  • Halten Sie seine Ausweisdokumente, eine feste Adresse und, falls vorhanden, Arbeitsvertrag oder Meldebescheinigung (empadronamiento) bereit: Sie helfen, seine Freiheit vor dem Richter zu verteidigen.
  • Sprechen Sie mit Dritten weder am Telefon noch per Nachricht über den Fall.
  • Ist er minderjährig, sieht das Gesetz vor, dass seine Eltern benachrichtigt werden und er der Jugendstaatsanwaltschaft vorgeführt wird; siehe unsere Seite zum Jugendstrafrecht.

Die Polizei ist nicht verpflichtet, Ihnen Einzelheiten zum Fall mitzuteilen, aber der Festgenommene hat das Recht, dass Ihnen mitgeteilt wird, wo er sich befindet.

Häufige Fragen

So lange, wie für die Ermittlungen unbedingt nötig, höchstens 72 Stunden. Innerhalb dieser Frist muss die Polizei Sie freilassen oder dem Richter vorführen (Artikel 520.1 der spanischen Strafprozessordnung). In der Praxis ist der Aufenthalt auf der Wache oft deutlich kürzer. Wird die Frist überschritten, kann Habeas Corpus beantragt werden.

Das hängt vom Fall ab. Sie haben das Recht, nicht auszusagen oder nur vor dem Richter auszusagen, und das darf nicht als Schuldbeweis verwendet werden. Treffen Sie die Entscheidung am besten erst nach einem vertraulichen Gespräch mit Ihrem Anwalt, der das Polizeiprotokoll kennt und beurteilen kann, ob Ihre Aussage Ihnen hilft oder schadet.

Ja. Der Festgenommene kann frei einen Anwalt seiner Wahl benennen, und kein Beamter darf ihm einen empfehlen. Wurde Ihnen bereits ein Pflichtverteidiger zugewiesen, können Sie jederzeit verlangen, dass Ihr Anwalt des Vertrauens tätig wird. Ihre Familie kann uns anrufen, und wir setzen uns mit dem Ort der Festnahme in Verbindung.

Das Gesetz verpflichtet den benannten Anwalt, so schnell wie möglich und stets innerhalb von höchstens drei Stunden nach Erhalt des Auftrags zu erscheinen (Artikel 520.5). Erscheint er nicht, benennt die Rechtsanwaltskammer einen anderen. Wir sind rund um die Uhr unter 607 449 491 erreichbar.

Er hat dieselben Rechte wie jeder Festgenommene und zusätzlich das Recht auf einen kostenlosen Dolmetscher und auf Benachrichtigung seines Konsulats, mit dem er sprechen und von dem er Besuch erhalten kann (Artikel 520.2 und 3). Unser Team betreut Sie in Ihrer Sprache, und wir koordinieren die Kommunikation mit Familie und Konsulat.

Wurden Sie oder ein Angehöriger festgenommen?

Rufen Sie jetzt 607 449 491 an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, in völliger Vertraulichkeit.
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