Wirtschaftsdelikte
Kurz gesagt
Für das Strafgesetzbuch (Código Penal) ist eine Urkunde jeder materielle Träger, der Daten, Tatsachen oder Darstellungen mit Beweiskraft oder sonstiger rechtlicher Bedeutung ausdrückt oder enthält (Artikel 26). Dazu gehören Papiere, aber auch elektronische Dateien, E-Mails oder PDFs.
Artikel 390 beschreibt vier Formen der Fälschung:
Diese Feinheit ist wichtig: Ist der Täter eine Privatperson, bestrafen die Artikel 392 und 395 nur die ersten drei Begehungsformen. Die unwahre Darstellung von Tatsachen ist nur dann Urkundenfälschung, wenn ein Amtsträger oder Beamter sie in Ausübung seines Amtes begeht. Das bedeutet nicht, dass eine Privatperson Dokumente erfinden darf: Wer eines erstellt, das einen nicht existierenden Vorgang wiedergibt, etwa eine Rechnung für eine nie erbrachte Leistung, kann wegen Vortäuschung belangt werden.
Die Strafe hängt vor allem von der Art der Urkunde ab:
Die häufigsten Fälle bei uns sind falsche Rechnungen zur Begründung von Ausgaben oder zur Erlangung von Finanzierungen, nachgeahmte Unterschriften auf Verträgen oder Schecks, gefälschte Ausweisdokumente und manipulierte Belege, um eine Beihilfe oder ein Darlehen zu erhalten. Oft geht die Fälschung mit einem Betrug einher: Das gefälschte Dokument ist die Täuschung. In diesem Fall schreibt Artikel 77 eine Strafe vor, die höher ist als die für die schwerste Straftat, ohne die Summe beider zu übersteigen.
| Verhalten | Strafe | Artikel |
|---|---|---|
| Privatperson, die eine öffentliche, amtliche oder Handelsurkunde fälscht | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren und Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten | 392.1 |
| Handel mit einem gefälschten Ausweisdokument | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren und Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten | 392.2 |
| Wissentlicher Gebrauch eines gefälschten Ausweisdokuments | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr und Geldstrafe von 3 bis 6 Monaten | 392.2 |
| Vorlage einer von einem anderen gefälschten Urkunde vor Gericht oder ihr Gebrauch zur Schädigung | Um einen Grad niedrigere Strafe als für den Fälscher | 393 und 396 |
| Fälschung einer Privaturkunde zur Schädigung eines anderen | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 2 Jahren | 395 |
| Beamter, der in Ausübung seines Amtes fälscht | Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Jahren, Geldstrafe von 6 bis 24 Monaten und besonderes Amtsverbot von 2 bis 6 Jahren | 390 |
| Arzt, der ein falsches Attest ausstellt | Geldstrafe von 3 bis 12 Monaten | 397 |
| Privatperson, die eine Bescheinigung fälscht oder eine falsche Bescheinigung verwendet | Geldstrafe von 3 bis 6 Monaten | 399 |
| Fälschung von Kredit- oder Debitkarten oder anderen Zahlungsinstrumenten | Freiheitsstrafe von 4 bis 8 Jahren | 399 bis |
Ein Sonderfall: Wurden die falschen Rechnungen oder Buchungen nur erstellt, um eine Steuerschuld zu verbergen, und wird diese Schuld rechtzeitig reguliert, verhindert Artikel 305.4 des Strafgesetzbuchs die Verfolgung dieser Begleitfälschungen. Das sollte geprüft werden, bevor man irgendeinen Schritt unternimmt.
Wenn Sie zur Aussage vorgeladen wurden, bereiten wir Sie vorher vor. Mehr dazu unter Vorladung als Beschuldigter.
Strafaussetzung. Die meisten von Privatpersonen begangenen Fälschungen haben Höchststrafen von drei Jahren oder weniger. Übersteigt die Verurteilung zwei Jahre nicht, ist es Ihre erste Straftat und sind die Voraussetzungen des Artikels 80 erfüllt, kann der Richter die Strafe zur Bewährung aussetzen.
Verjährung. Die Fälschung einer öffentlichen, amtlichen oder Handelsurkunde durch eine Privatperson (Höchststrafe drei Jahre) verjährt nach fünf Jahren. Die durch einen Beamten begangene, mit bis zu sechs Jahren bedrohte, nach zehn Jahren (Artikel 131).
Ausländer. Der Gebrauch gefälschter Reisepässe oder Ausweise betrifft häufig ausländische Staatsangehörige. Neben der Strafe sieht Artikel 89 vor, dass Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr gegen ausländische Staatsangehörige – mit Ausnahmen – durch die Ausweisung ersetzt werden. Wir erklären es auf unserer Seite für Ausländer und Touristen.
Wenn jemand Ihre Unterschrift auf einem Vertrag, einem Darlehen oder einer notariellen Urkunde nachgeahmt oder ein manipuliertes Dokument gegen Sie verwendet hat, können Sie Anzeige erstatten oder eine Strafklage (querella) einreichen und sich als Nebenkläger anschließen. Wir beauftragen ein Schriftgutachten, beantragen die Nichtigkeit dessen, was in Ihrem Namen unterzeichnet wurde, und fordern Schadensersatz. Schnelles Handeln verhindert, dass das Dokument weiter Wirkung entfaltet. Wurde das gefälschte Dokument in einem Zivil-, Arbeits- oder Familienrechtsstreit gegen Sie vorgelegt, kann dies auch dem Strafgericht zur Ermittlung mitgeteilt werden, und wir besprechen mit Ihnen, wie sich das auf das bereits laufende Verfahren auswirkt. Mehr dazu unter Nebenklage.
Eine Rechnung ist eine Handelsurkunde. Fälscht eine Privatperson sie, indem sie einen wesentlichen Bestandteil verändert oder sie vortäuscht, sieht Artikel 392 des Strafgesetzbuchs Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis drei Jahren und Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten vor. Wird die falsche Rechnung verwendet, um jemanden oder das Finanzamt zu täuschen, können weitere Straftaten hinzukommen, etwa Betrug oder Steuerhinterziehung.
Ja, wenn es geschieht, um eine andere Person zu schädigen. Artikel 395 bestraft mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren, wer in dieser Absicht eine Privaturkunde fälscht. Wer sie, ohne sie gefälscht zu haben, in Kenntnis der Fälschung vor Gericht vorlegt oder zur Schädigung verwendet, erhält die um einen Grad niedrigere Strafe (Artikel 396).
Der wissentliche Gebrauch eines gefälschten Ausweisdokuments wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis einem Jahr und Geldstrafe von drei bis sechs Monaten bestraft (Artikel 392.2). Wird zudem damit gehandelt, steigt die Strafe auf sechs Monate bis drei Jahre. Das gilt auch, wenn das Dokument scheinbar aus einem anderen Land stammt, sofern es in Spanien verwendet wird.
Das hängt davon ab, wer es tut. Die unwahre Darstellung von Tatsachen ist nur dann Urkundenfälschung, wenn ein Amtsträger oder Beamter sie in Ausübung seines Amtes begeht (Artikel 390.1.4.º). Eine Privatperson, die nur in ihrer Darstellung lügt, begeht diese Begehungsform nicht; die Herstellung eines Dokuments über einen nicht existierenden Vorgang kann aber Vortäuschung sein, und die Lüge kann unter andere Straftaten fallen, etwa Betrug.
Die Fälschung einer öffentlichen, amtlichen oder Handelsurkunde durch eine Privatperson mit einer Höchststrafe von drei Jahren verjährt nach fünf Jahren. Die einer Privaturkunde ebenfalls nach fünf. Die durch einen Beamten begangene, mit bis zu sechs Jahren Freiheitsstrafe bedrohte, verjährt nach zehn Jahren (Artikel 131 des Strafgesetzbuchs).
Brauchen Sie jetzt Hilfe?
Auf dieser Seite
Verwandte Leistungen