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Vermögensdelikte

Anwalt für Sachbeschädigung in Alicante

Als Anwalt für Sachbeschädigung in Alicante erklären wir Ihnen, wann das Zerstören oder Beschädigen fremder Sachen eine Straftat ist, welche Strafen das Strafgesetzbuch vorsieht und wie diese Fälle – oft im Schnellverfahren – entschieden werden.
Celeste Pérez Bleda - Abogada de Violencia de Género
Geprüft von Celeste Pérez Bleda, Zulassungs-Nr. 7301 · Aktualisiert im Oktober 2026
Einschlag in einer Glasscheibe mit sternförmigen Rissen

Kurz gesagt

Eine Sachbeschädigung (delito de daños) begeht, wer vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt (Artikel 263 des Strafgesetzbuchs). Die Strafe ist Geldstrafe von sechs bis vierundzwanzig Monaten, je nach Schadenshöhe und wirtschaftlicher Lage des Opfers; übersteigt der Schaden 400 Euro nicht, Geldstrafe von einem bis drei Monaten. In qualifizierten Fällen, etwa bei Schäden an öffentlich genutzten Sachen oder von besonderer Schwere, droht Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren. Fahrlässige Sachbeschädigung ist nur strafbar, wenn sie 80.000 Euro übersteigt. Wer den Schaden vor der Hauptverhandlung wiedergutmacht, erhält eine geringere Strafe.

Was Sachbeschädigung ist

Artikel 263 des Strafgesetzbuchs (Código Penal) bestraft, wer fremdes Eigentum beschädigt, soweit dies nicht in einem anderen Titel des Gesetzbuchs unter Strafe gestellt ist. Typische Beispiele sind das Einschlagen einer Autoscheibe, das Zerkratzen des Lacks, das Demolieren der Einrichtung einer Bar, das Anzünden eines Müllcontainers oder das Beschädigen der Tür eines Nachbarn.

Zwei Voraussetzungen machen den Unterschied zu einem bloßen Unfall:

  • Der Schaden muss vorsätzlich verursacht werden. Fahrlässige Sachbeschädigung ist nur in einem ganz bestimmten Fall strafbar: bei grober Fahrlässigkeit und einem Schaden von mehr als 80.000 Euro (Artikel 267).
  • Die Sache muss fremd sein. Wer seine eigene Sache zerstört, begeht keine Sachbeschädigung, auch wenn andere Probleme entstehen können, wenn die Sache gepfändet war oder im Miteigentum stand.

Die Schadenshöhe, die meist durch eine Reparaturrechnung oder ein Sachverständigengutachten festgestellt wird, ist entscheidend: Sie trennt das leichte vom weniger schweren Delikt und bestimmt den Schadensersatz.

Strafen für Sachbeschädigung

FallgruppeStrafeArtikel
Schäden über 400 EuroGeldstrafe von 6 bis 24 Monaten263.1
Schäden bis 400 EuroGeldstrafe von 1 bis 3 Monaten263.1
Qualifizierte SachbeschädigungFreiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren und Geldstrafe von 12 bis 24 Monaten263.2
Sachbeschädigung durch Brand, Explosion oder unter Gefährdung von PersonenFreiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren266.1
Schwere DatenbeschädigungFreiheitsstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren264
Grob fahrlässige Sachbeschädigung über 80.000 EuroGeldstrafe von 3 bis 9 Monaten267

Die qualifizierte Sachbeschädigung nach Artikel 263.2 umfasst unter anderem Schäden, die verursacht werden, um die Ausübung hoheitlicher Befugnisse zu verhindern oder als Vergeltung gegen Beamte oder Zeugen, Schäden mit giftigen oder ätzenden Stoffen, Schäden an Sachen im öffentlichen Eigentum oder Gebrauch (Stadtmobiliar, Verkehrszeichen, öffentliche Verkehrsmittel), Schäden, die den Geschädigten in den Ruin treiben, oder Schäden von besonderer Schwere.

Die Geldstrafe wird nach Tagessätzen verhängt: Der Richter legt einen Tagessatz nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit fest. Zahlen Sie nicht, kann sie in einen Tag Freiheitsentzug je zwei unbezahlte Tagessätze umgewandelt werden, der in manchen Fällen durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden kann (Artikel 53).

Datenbeschädigung, Brand und Fahrlässigkeit

Wer fremde Daten, Programme oder elektronische Dokumente in schwerwiegender Weise und mit schwerem Ergebnis löscht, verändert oder unzugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis drei Jahren bestraft (Artikel 264). Wer ein fremdes Computersystem behindert oder unterbricht, erhält dieselbe Strafe (Artikel 264 bis). Wir behandeln dies ausführlich unter Cyberkriminalität.

Wird der Schaden durch Brand oder Explosion oder unter Gefährdung von Leben oder körperlicher Unversehrtheit von Personen verursacht, beträgt die Strafe ein bis drei Jahre Freiheitsstrafe (Artikel 266.1), und ein Brand kann zudem unter die Brandstiftungsdelikte fallen, die höhere Strafen vorsehen.

Fahrlässige Schäden über 80.000 Euro werden nur auf Anzeige des Geschädigten verfolgt, und seine Verzeihung lässt die Strafverfolgung erlöschen (Artikel 267). Unterhalb dieses Betrags wird ein unabsichtlich verursachter Schaden zivilrechtlich oder über die Versicherung geltend gemacht.

Schnellverfahren

Sachbeschädigungen nach Artikel 263 werden im Schnellverfahren (juicio rápido) verhandelt, wenn ein Polizeiprotokoll vorliegt und die Person festgenommen oder vor das Bereitschaftsgericht (juzgado de guardia) geladen wurde (Artikel 795 der Strafprozessordnung, Ley de Enjuiciamiento Criminal). Das ist häufig nach einer Partynacht, einem Streit im Straßenverkehr oder einem Nachbarschaftskonflikt der Fall. Beim Bereitschaftsgericht kann eine Absprache (conformidad) mit Strafminderung um ein Drittel angeboten werden (Artikel 801). Bevor Sie zustimmen, prüfen wir mit Ihnen, ob die Beweise stichhaltig sind und ob die Schadensbewertung korrekt ist.

So verteidigen wir Sie

  1. Wir prüfen, ob es Beweise für Ihre Täterschaft gibt: Zeugen, Kameras, Spuren. Bei nächtlichen Schäden oder Taten in der Gruppe ist die Identifizierung oft der Schwachpunkt der Anklage.
  2. Wir bestreiten den Vorsatz. War der Schaden ein Versehen oder Folge leichter Fahrlässigkeit, liegt keine Straftat vor.
  3. Wir prüfen die Schadenshöhe: Wir fordern Rechnungen an, vergleichen Kostenvoranschläge und legen bei Bedarf ein eigenes Gutachten vor. Unter 400 Euro zu bleiben, ändert die Straftat.
  4. Wir verhandeln die Wiedergutmachung oder Entschädigung vor der Hauptverhandlung, die ein Milderungsgrund ist (Artikel 21.5) und die Strafaussetzung erleichtert.
  5. Wenn Sie festgenommen wurden, stehen wir Ihnen vom ersten Moment an bei. Mehr unter Anwalt bei Festnahme rund um die Uhr.

Zivilrechtliche Haftung und Vorstrafen

Neben der Strafe verpflichtet Sie das Urteil, die Reparatur oder den Wert der beschädigten Sache zu bezahlen. Eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung führt, auch wenn sie nur auf Geldstrafe lautet, zu einer Vorstrafe, die Sie nach Ablauf der gesetzlichen Fristen löschen lassen können. Lautet die Verurteilung auf Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren, ist es Ihre erste Straftat und zahlen Sie den Schadensersatz oder verpflichten sich dazu, kann der Richter die Strafe zur Bewährung aussetzen (Artikel 80).

Zwischen nicht getrennt lebenden Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie und Geschwistern (sowie Verschwägerten ersten Grades, wenn sie zusammenleben) begründen Sachbeschädigungen ohne Gewalt, Drohung oder Ausnutzung der Schutzlosigkeit des Opfers nur eine zivilrechtliche Haftung (Artikel 268). Geschehen die Schäden in einer Partnerschaft mit Kontrolle oder Misshandlung, gilt ein anderer Weg: Besuchen Sie unsere spezialisierte Website zu geschlechtsspezifischer Gewalt.

Wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde

Machen Sie Fotos, sichern Sie die Aufnahmen, wenn Sie Kameras haben, und holen Sie Kostenvoranschläge oder Reparaturrechnungen ein. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder beim Gericht. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass der gesamte Schaden geltend gemacht wird, einschließlich der Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug oder Ihr Geschäftslokal nicht nutzen konnten, können wir die Nebenklage für Sie übernehmen.

Jeder Fall ist anders; nach eingehender Prüfung erhalten Sie von uns ein individuelles, schriftliches Angebot.

Häufige Fragen

Übersteigt der Schaden 400 Euro nicht, handelt es sich um ein leichtes Delikt, das mit Geldstrafe von einem bis drei Monaten bestraft wird. Übersteigt er diesen Betrag, Geldstrafe von sechs bis vierundzwanzig Monaten (Artikel 263 des Strafgesetzbuchs). Zudem müssen Sie die Reparatur bezahlen. Geschah es ohne Absicht, ist es keine Straftat und wird zivilrechtlich oder über die Versicherung geltend gemacht.

Nur wenn sie grob fahrlässig verursacht werden und 80.000 Euro übersteigen (Artikel 267), und selbst dann nur auf Anzeige des Geschädigten. Alle übrigen unabsichtlichen Schäden sind keine Straftat: Sie werden zivilrechtlich oder über die Haftpflichtversicherung geltend gemacht.

Bei der einfachen Sachbeschädigung ist die Strafe nur eine Geldstrafe. Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren droht bei qualifizierter Sachbeschädigung, etwa an öffentlich genutzten Sachen, mit ätzenden Stoffen oder von besonderer Schwere, sowie bei Schäden durch Brand oder Explosion. Übersteigt die Strafe zwei Jahre nicht, kann sie zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zahlen Sie weder freiwillig noch im Wege der Pfändung, wird sie in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt: ein Tag Freiheitsentzug je zwei unbezahlte Tagessätze. Mit Ihrer Zustimmung kann sie durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden (Artikel 53). Aus berechtigtem Grund kann das Gericht Stundung oder Ratenzahlung gewähren (Artikel 50.6).

Ja, und zwar eine qualifizierte: Der Container ist eine öffentlich genutzte Sache, was zu Artikel 263.2 führt (Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren und Geldstrafe). Wird zudem Feuer eingesetzt, das Personen oder Sachen gefährdet, kann Artikel 266 oder ein Brandstiftungsdelikt mit höheren Strafen anwendbar sein.

Wurden Sie wegen Sachbeschädigung angezeigt oder vorgeladen?

Rufen Sie an unter 607 449 491 oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir prüfen Ihren Fall streng vertraulich.
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