Phasen des Verfahrens
Kurz gesagt
Eine falsche Verdächtigung ist nicht jede Anzeige, die eingestellt wird. Das spanische Strafgesetzbuch bestraft, wer in Kenntnis der Unwahrheit oder unter leichtfertiger Missachtung der Wahrheit einer anderen Person Taten zuschreibt, die – wären sie wahr – eine Straftat darstellen würden, sofern dies gegenüber einem Justiz- oder Verwaltungsbeamten geschieht, der zur Ermittlung verpflichtet ist: einem Richter, einem Staatsanwalt oder der Polizei (Artikel 456.1).
Es müssen also drei Merkmale vorliegen:
Keine falsche Verdächtigung ist: in gutem Glauben einen Sachverhalt anzuzeigen, der sich später nicht beweisen lässt, sich bei der Identifizierung einer Person ohne Schädigungsabsicht zu irren oder den Sachverhalt ungenau zu schildern. Anzeige zu erstatten ist ein Recht, und das Gesetz bestraft nicht den Irrtum, sondern den Vorwurf, der wissentlich falsch ist oder bei dem die Wahrheit völlig gleichgültig war.
Davon zu unterscheiden sind verwandte Tatbestände:
Die Strafe für eine falsche Verdächtigung hängt von der Schwere der fälschlich vorgeworfenen Straftat ab (Artikel 456.1 des spanischen Strafgesetzbuchs):
| Fälschlich vorgeworfene Straftat | Strafe |
|---|---|
| Schwere Straftat | Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren und Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten |
| Weniger schwere Straftat | Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten |
| Leichtes Delikt | Geldstrafe von drei bis sechs Monaten |
Falschaussage wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren und Geldstrafe von drei bis sechs Monaten bestraft. Erfolgt sie zulasten des Angeklagten in einem Strafverfahren wegen einer Straftat, erhöht sich die Strafe auf Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren und Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten; kam es infolge dieser Aussage zu einer Verurteilung, werden die nächsthöheren Strafen verhängt (Artikel 458).
Verleumdung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren oder Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten bestraft, wenn sie öffentlich verbreitet wird, andernfalls mit Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten (Artikel 206). Sie wird nur auf Strafklage des Verletzten verfolgt (Artikel 215) und verjährt nach einem Jahr (Artikel 131).
Neben der Strafe muss der Täter die verursachten Schäden ersetzen, einschließlich immaterieller Schäden (Artikel 110 und 116 des spanischen Strafgesetzbuchs).
Das ist der Punkt, der die meisten Fragen aufwirft. Das Gesetz bestimmt, dass gegen den Anzeigeerstatter nicht vorgegangen werden kann, solange kein rechtskräftiges Urteil oder kein rechtskräftiger Einstellungsbeschluss in dem Verfahren vorliegt, in dem der Vorwurf erhoben wurde (Artikel 456.2).
Ist dieses Verfahren abgeschlossen, gibt es zwei Wege:
Wichtig ist: Eine Einstellung oder ein Freispruch beweist für sich allein nicht, dass die Anzeige falsch war. Sie können darauf beruhen, dass die Beweise nicht ausreichten. Für eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung muss nachgewiesen werden, dass der Anzeigeerstatter wusste, dass seine Angaben nicht stimmten, oder unter leichtfertiger Missachtung der Wahrheit handelte. Deshalb prüfen wir die gesamte Akte, bevor wir eine Strafklage empfehlen.
Wenn Sie gerade eine Vorladung erhalten haben oder wegen etwas festgenommen wurden, das Sie nicht getan haben, ist nicht die Strafklage dringend, sondern eine gute Verteidigung im laufenden Verfahren. Eine gute Verteidigung in dieser Phase ist zudem die Grundlage für jedes spätere Vorgehen.
In der Zwischenzeit gilt: Nehmen Sie keinen Kontakt zum Anzeigeerstatter auf, löschen Sie nichts von Ihrem Telefon und veröffentlichen Sie nichts über den Fall.
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Wenn das Verfahren mit einer rechtskräftigen Einstellung oder einem rechtskräftigen Freispruch geendet hat, prüfen wir, ob es eine Grundlage für ein Vorgehen gibt:
Nach der Einstellung oder dem Freispruch sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen: Auch diese Delikte unterliegen Verjährungsfristen. Jeder Fall ist anders; nach der Prüfung erhalten Sie ein individuelles, schriftliches Kostenangebot.
Das hängt von der fälschlich vorgeworfenen Straftat ab. War es eine schwere Straftat, Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren und Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten; bei einer weniger schweren Straftat Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten; bei einem leichten Delikt Geldstrafe von drei bis sechs Monaten (Artikel 456.1 des spanischen Strafgesetzbuchs). Hinzu kommt der Ersatz der verursachten Schäden.
Ja, sobald die Einstellung oder das Urteil rechtskräftig ist (Artikel 456.2 des spanischen Strafgesetzbuchs). Die Einstellung allein beweist aber nicht, dass die Anzeige falsch war: Es muss nachgewiesen werden, dass der Anzeigeerstatter wusste, dass er log, oder unter leichtfertiger Missachtung der Wahrheit handelte. Wir prüfen die Akte, um zu beurteilen, ob eine ausreichende Grundlage besteht.
Mit objektiven Beweisen, die der Darstellung widersprechen: vollständige Nachrichtenverläufe, Anrufprotokolle, Standortdaten, Kameraaufnahmen, Dokumente oder Zeugen. Auch die Widersprüche des Anzeigeerstatters und seine mögliche Motivation zählen. Wichtig ist, diese Beweise von Anfang an zu sammeln und zu sichern, noch bevor Sie im laufenden Verfahren gegen Sie aussagen.
In beiden Fällen wird jemandem fälschlich eine Straftat vorgeworfen. Die falsche Verdächtigung wird gegenüber einer Behörde begangen, die ermitteln muss, etwa einem Richter, einem Staatsanwalt oder der Polizei (Artikel 456). Die Verleumdung wird außerhalb dieses Rahmens begangen, zum Beispiel in sozialen Netzwerken, wird nur auf Strafklage des Verletzten verfolgt und verjährt nach einem Jahr.
Ja. Wird der Anzeigeerstatter verurteilt, haftet er auch zivilrechtlich für die verursachten Schäden, zu denen Verteidigungskosten, finanzielle Verluste und immaterielle Schäden gehören können (Artikel 110 und 116 des spanischen Strafgesetzbuchs). Der Anspruch wird in der Regel im selben Strafverfahren als Nebenkläger geltend gemacht.
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