Vermögensdelikte
Kurz gesagt
„Okupación“ (Hausbesetzung) ist kein juristischer Begriff. Je nach Art der Immobilie bestraft das Strafgesetzbuch (Código Penal) sie als eine der folgenden Straftaten:
Die Unterscheidung ist für den Eigentümer wie für den Beschuldigten entscheidend, weil sie die Strafe und die Dringlichkeit der Reaktion verändert. An der Costa Blanca, mit vielen Zweitwohnsitzen und Wohnungen, die monatelang verschlossen sind, wird häufig darüber gestritten, ob eine leer stehende Wohnung jemandes Wohnstätte war. Die Antwort hängt von den Tatsachen ab: tatsächliche Nutzung, Möbel, Versorgungsanschlüsse, regelmäßige Aufenthalte.
Ist der Bewohner mit einem Mietvertrag eingezogen und hat später nicht mehr gezahlt, liegt keine unerlaubte Besetzung vor: Das Problem wird mit einer Räumungsklage vor den Zivilgerichten gelöst.
| Straftat | Strafe | Artikel |
|---|---|---|
| Unerlaubte Besetzung einer Immobilie, die keine Wohnstätte ist | Geldstrafe von 3 bis 6 Monaten | 245.2 |
| Besetzung mit Gewalt oder Drohung | Freiheitsstrafe von 1 bis 2 Jahren, zusätzlich zur Strafe für die Gewalttaten | 245.1 |
| Hausfriedensbruch | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 2 Jahren | 202.1 |
| Hausfriedensbruch mit Gewalt oder Drohung | Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren und Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten | 202.2 |
| Eindringen in eine Kanzlei, ein Büro oder ein Geschäftslokal außerhalb der Öffnungszeiten gegen den Willen des Inhabers | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr und Geldstrafe von 6 bis 10 Monaten | 203.1 |
Werden beim Eindringen Türen oder Schlösser aufgebrochen oder Schäden verursacht, kann eine Sachbeschädigung hinzukommen. Das illegale Anzapfen von Strom oder Wasser ist eine weitere Straftat, die mit Geldstrafe von drei bis zwölf Monaten bestraft wird (Artikel 255).
Neben dem strafrechtlichen Weg gibt es zivilrechtliche Verfahren zur Wiedererlangung des Besitzes. Wir prüfen Ihren Fall, um zu entscheiden, welcher Weg schneller und sicherer ist.
Das Organgesetz 1/2025 über Maßnahmen zur Effizienz der öffentlichen Justiz (Ley Orgánica 1/2025, de medidas en materia de eficiencia del Servicio Público de Justicia) hat den Hausfriedensbruch (Artikel 202) und die unerlaubte Besetzung (Artikel 245) mit Wirkung vom 3. April 2025 in die Liste der Straftaten aufgenommen, die im Schnellverfahren verhandelt werden (Artikel 795.1.2.ª der Strafprozessordnung, Ley de Enjuiciamiento Criminal). Voraussetzung ist ein Polizeiprotokoll und dass die Person festgenommen oder vor das Bereitschaftsgericht geladen wurde.
In der Praxis verkürzt dies die Fristen erheblich: Die Ermittlungen erfolgen während des Bereitschaftsdienstes der Ermittlungsabteilung des erstinstanzlichen Gerichts (Tribunal de Instancia, früher juzgado de instrucción), und die Hauptverhandlung kann innerhalb weniger Tage stattfinden. Räumt der Beschuldigte die Taten beim Bereitschaftsgericht ein, wird die Strafe um ein Drittel gemildert (Artikel 801). Deshalb ist es wichtig, dass der Eigentümer die Unterlagen vom ersten Moment an bereithält.
Wegen unerlaubter Besetzung oder Hausfriedensbruchs beschuldigt zu sein, bedeutet nicht, schuldig zu sein. Wir prüfen mit Ihnen:
Wenn Sie festgenommen werden, verlangen Sie einen Anwalt und sagen Sie nicht ohne ihn aus. Wir stehen Ihnen sofort bei: Lesen Sie mehr unter Anwalt bei Festnahme rund um die Uhr. Die freiwillige Räumung der Immobilie und die Wiedergutmachung der Schäden vor der Hauptverhandlung können die Strafe mildern (Artikel 21.5).
Die unerlaubte Besetzung wird mit Geldstrafe bestraft; wird diese nicht bezahlt, wird sie in einen Tag Freiheitsentzug je zwei unbezahlte Tagessätze umgewandelt, der mit Zustimmung des Verurteilten durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden kann (Artikel 53). Jede Verurteilung führt zu einer Vorstrafe. Beim Hausfriedensbruch kann der Richter eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren bei einer ersten Straftat zur Bewährung aussetzen, in der Regel unter der Bedingung, dass der Schadensersatz gezahlt wird (Artikel 80).
Jeder Fall ist anders; nach eingehender Prüfung erhalten Sie von uns ein individuelles, schriftliches Angebot.
Der Hausfriedensbruch betrifft die Wohnstätte einer Person, den Ort, an dem sie lebt, auch wenn sie abwesend ist, und wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren bestraft (Artikel 202). Die unerlaubte Besetzung betrifft Immobilien, die niemandem als Wohnstätte dienen, etwa leer stehende Wohnungen, und wird mit Geldstrafe von drei bis sechs Monaten bestraft (Artikel 245.2).
Das hängt vom Fall ab. Seit April 2025 können unerlaubte Besetzung und Hausfriedensbruch im Schnellverfahren verhandelt werden, wenn ein Polizeiprotokoll vorliegt und der Besetzer festgenommen oder vor das Bereitschaftsgericht geladen wurde. Zudem kann beim Richter die Räumung als vorläufige Maßnahme beantragt werden. Schnelles Handeln mit vollständigen Unterlagen verkürzt die Fristen erheblich.
Das kann es sein, wenn die Wohnung Ihre Wohnstätte ist, auch wenn Sie sie nicht das ganze Jahr nutzen: Möbel, Versorgungsanschlüsse, regelmäßige Aufenthalte. Dann beträgt die Strafe sechs Monate bis zwei Jahre Freiheitsstrafe (Artikel 202). Ist sie es nicht, handelt es sich um unerlaubte Besetzung. Es empfiehlt sich, Nachweise über die tatsächliche Nutzung der Wohnung zu sammeln.
Das ist nicht empfehlenswert. Gewaltsames Eindringen, das Austauschen des Schlosses, während sich die Besetzer in der Wohnung befinden, oder das eigenmächtige Abstellen der Versorgung kann als Nötigung gewertet werden und Ihre Position schwächen. Richtig ist, Anzeige zu erstatten und beim Gericht vorläufige Maßnahmen zu beantragen, einschließlich der Räumung.
Ist die Wohnung niemandes Wohnstätte, ist die Besetzung ohne Erlaubnis eine unerlaubte Besetzung, die mit Geldstrafe von drei bis sechs Monaten bestraft wird (Artikel 245.2 des Strafgesetzbuchs). Wird Gewalt oder Drohung eingesetzt, beträgt die Strafe ein bis zwei Jahre Freiheitsstrafe. Sachbeschädigung oder Erschleichen von Versorgungsleistungen können hinzukommen.
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