Verkehrssicherheit
Kurz gesagt
Nicht jeder positive Alkoholtest ist eine Straftat. Artikel 379.2 des Strafgesetzbuchs (Código Penal) bestraft zwei unterschiedliche Situationen:
Ist Ihr Wert positiv, aber unter 0,60 mg/l, und gibt es keine Anzeichen, dass der Alkohol Ihr Fahren beeinträchtigt hat, handelt es sich normalerweise um eine Verwaltungsordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (Bußgeld und Punkte), nicht um eine Straftat. Genau an dieser Grenze werden viele Verteidigungen gewonnen oder verloren.
Derselbe Artikel 379 bestraft in Absatz 1 auch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wenn das Ihr Fall ist oder Sie ohne Fahrerlaubnis gefahren sind, erklären wir es auf der Seite Fahren ohne Führerschein, Geschwindigkeit und rücksichtsloses Fahren.
Die Strafen des Artikels 379 sind alternativ: Der Richter wählt eine der ersten drei und verhängt zusätzlich immer den Entzug der Fahrerlaubnis.
| Strafe | Dauer |
|---|---|
| Freiheitsstrafe | 3 bis 6 Monate |
| oder Geldstrafe | 6 bis 12 Monate |
| oder gemeinnützige Arbeit | 31 bis 90 Tage |
| Und in jedem Fall: Entzug der Fahrerlaubnis | Mehr als 1 Jahr und bis zu 4 Jahre |
Außerdem ist zu beachten:
Wer sich weigert, auf Aufforderung eines Beamten in das Messgerät zu blasen oder einen Drogentest zu machen, begeht eine eigenständige Straftat (Art. 383 des Strafgesetzbuchs), auch wenn später nicht bewiesen wird, dass Sie getrunken hatten. Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis einem Jahr und Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als ein Jahr und bis zu vier Jahre. Das ist schwerer als die Trunkenheitsfahrt selbst, weil die Freiheitsstrafe hier nicht durch eine Geldstrafe ersetzt werden kann.
Beim Drogentest sieht das Gesetz einen vorläufigen Speicheltest vor und, wenn dieser positiv ist oder Anzeichen von Konsum bestehen, die Pflicht, Speichel für eine Analyse in einem zugelassenen Labor mit Beweismittelkette abzugeben. Außerdem haben Sie das Recht, einen Gegentest zu verlangen (Blut-, Urin- oder vergleichbare Analyse), gemäß Artikel 796 der Strafprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Criminal).
Straftaten gegen die Verkehrssicherheit werden fast immer im Schnellverfahren verhandelt (Art. 795 LECrim). Die Polizei lädt Sie innerhalb weniger Tage vor das Bereitschaftsgericht (juzgado de guardia) – heute die diensthabende Ermittlungsabteilung des erstinstanzlichen Gerichts (Tribunal de Instancia) –, manchmal noch am selben Tag, wenn Sie festgenommen wurden.
Dort bietet die Staatsanwaltschaft meist eine Absprache (conformidad) an: Wenn Sie die Tat einräumen, wird die beantragte Strafe um ein Drittel herabgesetzt (Art. 801 LECrim). Das kann ein guter Ausweg sein, aber nicht immer. Bevor Sie zustimmen, sollte das Polizeiprotokoll geprüft und festgestellt werden, ob wirklich eine Straftat vorliegt. Kommt keine Einigung zustande, geht der Fall zur Hauptverhandlung an die Strafabteilung des Tribunal de Instancia (das frühere Strafgericht, juzgado de lo penal).
Wenn Sie nach einer Kontrolle oder einem Unfall festgenommen wurden, rufen Sie uns von der Polizeiwache aus an: Sie haben das Recht, Ihren Anwalt selbst zu wählen. Wie das funktioniert, erklären wir unter Anwalt bei Festnahme rund um die Uhr.
Müssen Sie ins Gefängnis? Bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ohne Unfall ist das sehr selten. Lautet die Strafe auf Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren, kann der Richter sie zur Bewährung aussetzen, wenn Sie Ersttäter sind und die übrigen Voraussetzungen des Artikels 80 des Strafgesetzbuchs erfüllt sind.
Werden Sie vorbestraft? Ja: Es handelt sich um eine strafrechtliche Verurteilung, auch bei einer Absprache. Die Vorstrafen können gelöscht werden, wenn die Frist des Artikels 136 ohne erneute Straftat abgelaufen ist; diese Frist hängt von der Dauer der Strafen ab (zum Beispiel zwei Jahre bei Strafen bis zu zwölf Monaten und drei Jahre bei den übrigen weniger schweren Strafen unter drei Jahren). Wir helfen Ihnen bei der Löschung von Vorstrafen.
Und der Führerschein? Übersteigt der Entzug zwei Jahre, verlieren Sie die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis (Art. 47 des Strafgesetzbuchs) und müssen sie nach Verbüßung der Strafe auf dem Verwaltungsweg wiedererlangen. Wer während des Entzugs fährt, begeht eine neue Straftat.
Wenn ein Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Sie angefahren hat oder mit Ihnen zusammengestoßen ist, können Sie sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. So nehmen Sie am Verfahren teil, beantragen die angemessene Strafe und fordern Schadensersatz für Verletzungen, Folgeschäden und Sachschäden, deren Ersatz Artikel 382 in jedem Fall vorschreibt.
Das Strafgesetzbuch legt die objektive Grenze bei mehr als 0,60 mg/l in der Atemluft oder 1,2 g/l im Blut fest (Art. 379.2). Darüber ist es immer eine Straftat. Darunter nur, wenn bewiesen wird, dass Sie unter Alkoholeinfluss gefahren sind, etwa durch deutliche Ausfallerscheinungen oder die Fahrweise. Andernfalls bleibt es meist bei einer verkehrsrechtlichen Verwaltungssanktion.
Wenn es eine Straftat ist, ja. Artikel 379 sieht immer den Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als ein Jahr und bis zu vier Jahre vor, zusätzlich zu Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder gemeinnütziger Arbeit. Übersteigt der Entzug zwei Jahre, verliert die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit und Sie müssen sie nach Ende der Strafe wiedererlangen.
Die Verweigerung des Alkohol- oder Drogentests auf Aufforderung eines Beamten ist eine eigene Straftat (Art. 383 des Strafgesetzbuchs), auch wenn nicht bewiesen wird, dass Sie getrunken hatten. Sie wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis einem Jahr und Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als ein Jahr und bis zu vier Jahre bestraft. Deshalb lohnt sich eine Verweigerung fast nie.
Das hängt vom Fall ab. Die Absprache senkt die beantragte Strafe um ein Drittel, bedeutet aber eine Verurteilung mit Vorstrafe. Wenn das Polizeiprotokoll Fehler enthält oder der Wert knapp an der Grenze liegt und keine deutlichen Ausfallerscheinungen bestehen, kann eine Verteidigung möglich sein. Lassen Sie die Beweise vor der Unterschrift von einem Anwalt mit Ihnen prüfen.
Bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ohne Unfall ist das selten, weil der Richter Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit wählen kann. Wird eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt und ist es Ihre erste Straftat, kann sie zur Bewährung ausgesetzt werden (Art. 80 des Strafgesetzbuchs). Das Risiko steigt bei Wiederholung, Verweigerung des Tests oder Unfällen mit Verletzten.
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