Strafverfahren
Kurz gesagt
Vorstrafen (antecedentes penales) sind die Eintragung einer rechtskräftigen Verurteilung im Zentralen Strafregister (Registro Central de Penados), das dem Justizministerium untersteht. Sie erscheinen nur, wenn ein Richter oder Gericht Sie durch rechtskräftiges Urteil verurteilt hat. Eine Anzeige, eine Festnahme oder ein Ermittlungsverfahren, das eingestellt wird, begründet keine Vorstrafe.
Polizeiliche Einträge (antecedentes policiales) sind etwas anderes: Es handelt sich um die Daten, die die Nationalpolizei (Policía Nacional), die Guardia Civil oder die Regionalpolizei in ihren Dateien speichern, wenn Sie festgenommen, identifiziert oder als Verdächtiger geführt wurden. Sie können bestehen, auch wenn Sie nie verurteilt wurden. Sie werden auf einem anderen Weg gelöscht, den wir weiter unten erläutern.
Die Eintragungen im Zentralen Strafregister sind nicht öffentlich (Art. 136.4 des Strafgesetzbuchs, Código Penal – CP). Solange sie bestehen, sehen sie jedoch die Richter, die Verwaltung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und in der Praxis jedes Unternehmen oder jede Behörde, die von Ihnen ein Führungszeugnis verlangt.
Sie haben Anspruch auf Löschung, wenn Ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit erloschen ist (Sie haben die Strafe verbüßt oder sie ist aus einem anderen Grund erloschen) und zusätzlich folgende Fristen ohne erneute Straftat verstrichen sind:
| Art der verhängten Strafe | Frist |
|---|---|
| Leichte Strafen | 6 Monate |
| Strafen bis zu 12 Monaten und Strafen für Fahrlässigkeitsdelikte | 2 Jahre |
| Übrige weniger schwere Strafen unter 3 Jahren | 3 Jahre |
| Übrige weniger schwere Strafen von 3 Jahren oder mehr | 5 Jahre |
| Schwere Strafen (zum Beispiel Freiheitsstrafe über 5 Jahre) | 10 Jahre |
Die Frist läuft ab dem Tag, der auf das Erlöschen der Strafe folgt (Art. 136.2 CP). Wurde Ihnen die Strafaussetzung zur Bewährung gewährt und haben Sie den endgültigen Straferlass erhalten, wird die Berechnung zurückverlegt: Es wird so gerechnet, als hätten Sie die Strafe ab dem Tag nach der Gewährung der Aussetzung verbüßt. Dieses technische Detail verschiebt das Löschungsdatum häufig nach vorn und sollte geprüft werden.
Die geltende Fassung von Artikel 136 nennt die Zahlung des zivilrechtlichen Schadensersatzes nicht als Voraussetzung der Löschung. Verlangt wird aber, dass die Strafe erledigt ist: Eine noch offene Geldstrafe etwa verhindert, dass die Frist überhaupt zu laufen beginnt.
Nicht gelöschte Vorstrafen können Ihnen noch lange nach Verbüßung der Strafe Türen verschließen:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, die Löschung aber noch nicht erfolgt, darf der Richter diese Vorstrafen nicht berücksichtigen (Art. 136.5 CP). Dennoch ist es weit sicherer, sie vor jedem Behördenverfahren gelöscht zu haben.
Die Löschung kann von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Person beim Justizministerium erfolgen (Art. 136.1 CP). In der Praxis funktioniert das Warten auf eine Löschung von Amts wegen nicht immer, und ein Fehler bei den Daten genügt, damit der Antrag abgelehnt wird.
Die Daten in Polizeidateien unterliegen dem Organgesetz 7/2021 über den Schutz personenbezogener Daten, die zu strafrechtlichen Zwecken verarbeitet werden (Ley Orgánica 7/2021). Sie können das Recht auf Löschung ausüben, wenn das Verfahren beendet ist: Einstellung, Freispruch oder bereits gelöschte Verurteilung. Dafür sind die gerichtlichen Unterlagen vorzulegen, die die Rechtskraft der Entscheidung und das Ende des Verfahrens belegen.
Laut dem elektronischen Behördenportal der Nationalpolizei ist der Antrag bei dieser Behörde kostenlos und muss innerhalb von höchstens einem Monat beschieden werden. Sind Ihre Daten auch in Dateien der Guardia Civil gespeichert, ist der Antrag gesondert an diese zu richten.
Es kommt häufig vor, dass jemand, der freigesprochen wurde oder dessen Verfahren eingestellt wurde, Jahre später feststellt, dass er noch immer registriert ist. Wenn das auf Sie zutrifft, prüfen wir, welche Entscheidungen Sie benötigen, und bereiten den Antrag vor.
Jede Verurteilung hat ihre eigene Frist. Und da Artikel 136 verlangt, dass die Frist ohne erneute Straftat verstreicht, verhindert eine zwischenzeitlich begangene neue Straftat die Löschung. Die gesamte Vorgeschichte muss analysiert werden.
Die von der Jugendgerichtsbarkeit verhängten Maßnahmen werden in einem eigenen Register eingetragen, getrennt vom Strafregister für Erwachsene. Wenn Sie Zweifel haben, was eingetragen ist, klären wir das für Sie. Mehr Informationen auf unserer Seite zum Jugendstrafrecht.
Solange die Strafe nicht erledigt ist, kann nicht gelöscht werden. Ist die Verurteilung noch offen, kommt eine Begnadigung in Betracht oder, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ein Rechtsmittel im Strafverfahren.
Jeder Fall ist anders; nach Prüfung erhalten Sie von uns ein individuelles, schriftliches Honorarangebot.
Das hängt von der Strafe ab: 6 Monate bei leichten Strafen, 2 Jahre bei Strafen bis zu 12 Monaten oder für Fahrlässigkeitsdelikte, 3 Jahre bei den übrigen weniger schweren Strafen unter 3 Jahren, 5 Jahre bei solchen von 3 Jahren oder mehr und 10 Jahre bei schweren Strafen (Art. 136.1 CP). Die Frist beginnt am Tag nach dem Erlöschen der Strafe und setzt voraus, dass Sie keine neue Straftat begangen haben.
Das Gesetz sieht vor, dass die Löschung von Amts wegen erfolgen kann, in der Praxis geschieht das aber nicht immer. Ratsam ist, sie beim Justizministerium zu beantragen, sobald die Frist abgelaufen ist, mit Unterlagen, die belegen, dass die Strafe erledigt ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt und ist die Löschung nicht erfolgt, darf der Richter die Vorstrafen nicht berücksichtigen (Art. 136.5 CP).
Nein. Nur eine Verurteilung durch rechtskräftiges Urteil begründet eine Vorstrafe. Eine Anzeige, eine Festnahme oder ein eingestelltes Verfahren tun das nicht, sie können aber polizeiliche Einträge in den Dateien der Polizei oder der Guardia Civil hinterlassen. Diese Daten können nach dem Organgesetz 7/2021 gelöscht werden, indem die Einstellung oder der Freispruch nachgewiesen wird.
Die aktuelle Fassung von Artikel 136 des Strafgesetzbuchs verlangt, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit erloschen ist und die Fristen ohne neue Straftat abgelaufen sind, erwähnt aber die Zahlung des zivilrechtlichen Schadensersatzes nicht. Bezahlt sein muss hingegen eine verhängte Geldstrafe, weil sie Teil der Strafe ist. Jeder Fall sollte vor der Antragstellung geprüft werden.
Eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, ist ein Grund für die verwaltungsrechtliche Ausweisung eines Ausländers, es sei denn, die Vorstrafen sind gelöscht (Art. 57.2 des Organgesetzes 4/2000). Als Ausländer kann es daher entscheidend für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels oder die Vermeidung einer Ausweisung sein, die Vorstrafen so früh wie möglich löschen zu lassen.
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