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Strafverfahren

Anwalt für Löschung von Vorstrafen in Alicante

Wenn Sie einen Anwalt für die Löschung von Vorstrafen in Alicante suchen, helfen wir Ihnen, Ihre Vorstrafen und polizeilichen Einträge tilgen zu lassen, damit eine alte Verurteilung Ihnen nicht länger Türen verschließt.
Celeste Pérez Bleda - Abogada de Violencia de Género
Geprüft von Celeste Pérez Bleda, Zulassungs-Nr. 7301 · Aktualisiert im Oktober 2026
Abogados para impugnación de antecedentes penales en Alicante

Kurz gesagt

Vorstrafen (antecedentes penales) sind die Eintragung einer rechtskräftigen Verurteilung im Zentralen Strafregister. Sie können gelöscht werden, wenn die Strafe erledigt ist und – ohne erneute Straftat – die Fristen des Artikels 136 des Strafgesetzbuchs abgelaufen sind: 6 Monate bei leichten Strafen, 2 Jahre bei Strafen bis zu 12 Monaten oder Fahrlässigkeitsdelikten, 3 oder 5 Jahre bei den übrigen weniger schweren Strafen und 10 Jahre bei schweren Strafen. Polizeiliche Einträge werden auf anderem Weg gelöscht (Organgesetz 7/2021). Empfehlenswert ist, die Frist genau zu berechnen und die Löschung mit vollständigen Unterlagen zu beantragen.

Was Vorstrafen sind und wie sie sich von polizeilichen Einträgen unterscheiden

Vorstrafen (antecedentes penales) sind die Eintragung einer rechtskräftigen Verurteilung im Zentralen Strafregister (Registro Central de Penados), das dem Justizministerium untersteht. Sie erscheinen nur, wenn ein Richter oder Gericht Sie durch rechtskräftiges Urteil verurteilt hat. Eine Anzeige, eine Festnahme oder ein Ermittlungsverfahren, das eingestellt wird, begründet keine Vorstrafe.

Polizeiliche Einträge (antecedentes policiales) sind etwas anderes: Es handelt sich um die Daten, die die Nationalpolizei (Policía Nacional), die Guardia Civil oder die Regionalpolizei in ihren Dateien speichern, wenn Sie festgenommen, identifiziert oder als Verdächtiger geführt wurden. Sie können bestehen, auch wenn Sie nie verurteilt wurden. Sie werden auf einem anderen Weg gelöscht, den wir weiter unten erläutern.

Die Eintragungen im Zentralen Strafregister sind nicht öffentlich (Art. 136.4 des Strafgesetzbuchs, Código Penal – CP). Solange sie bestehen, sehen sie jedoch die Richter, die Verwaltung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und in der Praxis jedes Unternehmen oder jede Behörde, die von Ihnen ein Führungszeugnis verlangt.

Fristen für die Löschung von Vorstrafen (Art. 136 CP)

Sie haben Anspruch auf Löschung, wenn Ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit erloschen ist (Sie haben die Strafe verbüßt oder sie ist aus einem anderen Grund erloschen) und zusätzlich folgende Fristen ohne erneute Straftat verstrichen sind:

Art der verhängten StrafeFrist
Leichte Strafen6 Monate
Strafen bis zu 12 Monaten und Strafen für Fahrlässigkeitsdelikte2 Jahre
Übrige weniger schwere Strafen unter 3 Jahren3 Jahre
Übrige weniger schwere Strafen von 3 Jahren oder mehr5 Jahre
Schwere Strafen (zum Beispiel Freiheitsstrafe über 5 Jahre)10 Jahre

Die Frist läuft ab dem Tag, der auf das Erlöschen der Strafe folgt (Art. 136.2 CP). Wurde Ihnen die Strafaussetzung zur Bewährung gewährt und haben Sie den endgültigen Straferlass erhalten, wird die Berechnung zurückverlegt: Es wird so gerechnet, als hätten Sie die Strafe ab dem Tag nach der Gewährung der Aussetzung verbüßt. Dieses technische Detail verschiebt das Löschungsdatum häufig nach vorn und sollte geprüft werden.

Die geltende Fassung von Artikel 136 nennt die Zahlung des zivilrechtlichen Schadensersatzes nicht als Voraussetzung der Löschung. Verlangt wird aber, dass die Strafe erledigt ist: Eine noch offene Geldstrafe etwa verhindert, dass die Frist überhaupt zu laufen beginnt.

Warum die Löschung wichtig ist

Nicht gelöschte Vorstrafen können Ihnen noch lange nach Verbüßung der Strafe Türen verschließen:

  • Rückfall. Geraten Sie erneut in ein Verfahren, verschärft eine frühere Verurteilung wegen eines Delikts desselben Titels und derselben Art die Strafe (Art. 22.8 CP). Gelöschte oder löschungsreife Vorstrafen zählen nicht.
  • Strafaussetzung. Um bei Strafen bis zu zwei Jahren den Haftantritt zu vermeiden, verlangt die Grundregel, dass Sie zum ersten Mal straffällig geworden sind (Art. 80.2.1 CP). Auch hier bleiben gelöschte oder löschungsreife Vorstrafen außer Betracht.
  • Beruf. Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst, private Sicherheitsdienste, Waffenscheine und viele Arbeitgeber verlangen das Führungszeugnis.
  • Ausländerrecht und Einbürgerung. Für Ausländer ist eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, ein Grund für die verwaltungsrechtliche Ausweisung, es sei denn, die Vorstrafen sind gelöscht (Art. 57.2 des Organgesetzes 4/2000, Ley Orgánica 4/2000). Mehr dazu auf unserer Seite zur Strafverteidigung von Ausländern.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, die Löschung aber noch nicht erfolgt, darf der Richter diese Vorstrafen nicht berücksichtigen (Art. 136.5 CP). Dennoch ist es weit sicherer, sie vor jedem Behördenverfahren gelöscht zu haben.

Wie die Löschung erfolgt: was wir tun

Die Löschung kann von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Person beim Justizministerium erfolgen (Art. 136.1 CP). In der Praxis funktioniert das Warten auf eine Löschung von Amts wegen nicht immer, und ein Fehler bei den Daten genügt, damit der Antrag abgelehnt wird.

  1. Wir prüfen Ihre Vorgeschichte: Wir beantragen das Führungszeugnis und die Entscheidungen zu jedem Verfahren, um zu wissen, was eingetragen ist und seit wann.
  2. Wir berechnen die Frist jeder Verurteilung nach Artikel 136, einschließlich der rückwirkenden Berechnung bei Strafaussetzung.
  3. Fehlt etwas, klären wir es: zum Beispiel, dass das Gericht die Strafe für erledigt erklärt oder die Zahlung der Geldstrafe bestätigt.
  4. Wir reichen den Löschungsantrag mit vollständigen Unterlagen ein und verfolgen den Vorgang.
  5. Wird er abgelehnt oder bleibt eine Antwort aus, prüfen wir das passende Rechtsmittel.

Wie polizeiliche Einträge gelöscht werden

Die Daten in Polizeidateien unterliegen dem Organgesetz 7/2021 über den Schutz personenbezogener Daten, die zu strafrechtlichen Zwecken verarbeitet werden (Ley Orgánica 7/2021). Sie können das Recht auf Löschung ausüben, wenn das Verfahren beendet ist: Einstellung, Freispruch oder bereits gelöschte Verurteilung. Dafür sind die gerichtlichen Unterlagen vorzulegen, die die Rechtskraft der Entscheidung und das Ende des Verfahrens belegen.

Laut dem elektronischen Behördenportal der Nationalpolizei ist der Antrag bei dieser Behörde kostenlos und muss innerhalb von höchstens einem Monat beschieden werden. Sind Ihre Daten auch in Dateien der Guardia Civil gespeichert, ist der Antrag gesondert an diese zu richten.

Es kommt häufig vor, dass jemand, der freigesprochen wurde oder dessen Verfahren eingestellt wurde, Jahre später feststellt, dass er noch immer registriert ist. Wenn das auf Sie zutrifft, prüfen wir, welche Entscheidungen Sie benötigen, und bereiten den Antrag vor.

Besondere Fälle

Mehrere Verurteilungen

Jede Verurteilung hat ihre eigene Frist. Und da Artikel 136 verlangt, dass die Frist ohne erneute Straftat verstreicht, verhindert eine zwischenzeitlich begangene neue Straftat die Löschung. Die gesamte Vorgeschichte muss analysiert werden.

Verurteilungen als Jugendlicher

Die von der Jugendgerichtsbarkeit verhängten Maßnahmen werden in einem eigenen Register eingetragen, getrennt vom Strafregister für Erwachsene. Wenn Sie Zweifel haben, was eingetragen ist, klären wir das für Sie. Mehr Informationen auf unserer Seite zum Jugendstrafrecht.

Wenn die Strafe noch nicht verbüßt ist

Solange die Strafe nicht erledigt ist, kann nicht gelöscht werden. Ist die Verurteilung noch offen, kommt eine Begnadigung in Betracht oder, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ein Rechtsmittel im Strafverfahren.

Jeder Fall ist anders; nach Prüfung erhalten Sie von uns ein individuelles, schriftliches Honorarangebot.

Häufige Fragen

Das hängt von der Strafe ab: 6 Monate bei leichten Strafen, 2 Jahre bei Strafen bis zu 12 Monaten oder für Fahrlässigkeitsdelikte, 3 Jahre bei den übrigen weniger schweren Strafen unter 3 Jahren, 5 Jahre bei solchen von 3 Jahren oder mehr und 10 Jahre bei schweren Strafen (Art. 136.1 CP). Die Frist beginnt am Tag nach dem Erlöschen der Strafe und setzt voraus, dass Sie keine neue Straftat begangen haben.

Das Gesetz sieht vor, dass die Löschung von Amts wegen erfolgen kann, in der Praxis geschieht das aber nicht immer. Ratsam ist, sie beim Justizministerium zu beantragen, sobald die Frist abgelaufen ist, mit Unterlagen, die belegen, dass die Strafe erledigt ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt und ist die Löschung nicht erfolgt, darf der Richter die Vorstrafen nicht berücksichtigen (Art. 136.5 CP).

Nein. Nur eine Verurteilung durch rechtskräftiges Urteil begründet eine Vorstrafe. Eine Anzeige, eine Festnahme oder ein eingestelltes Verfahren tun das nicht, sie können aber polizeiliche Einträge in den Dateien der Polizei oder der Guardia Civil hinterlassen. Diese Daten können nach dem Organgesetz 7/2021 gelöscht werden, indem die Einstellung oder der Freispruch nachgewiesen wird.

Die aktuelle Fassung von Artikel 136 des Strafgesetzbuchs verlangt, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit erloschen ist und die Fristen ohne neue Straftat abgelaufen sind, erwähnt aber die Zahlung des zivilrechtlichen Schadensersatzes nicht. Bezahlt sein muss hingegen eine verhängte Geldstrafe, weil sie Teil der Strafe ist. Jeder Fall sollte vor der Antragstellung geprüft werden.

Eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, ist ein Grund für die verwaltungsrechtliche Ausweisung eines Ausländers, es sei denn, die Vorstrafen sind gelöscht (Art. 57.2 des Organgesetzes 4/2000). Als Ausländer kann es daher entscheidend für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels oder die Vermeidung einer Ausweisung sein, die Vorstrafen so früh wie möglich löschen zu lassen.

Möchten Sie Ihre Vorstrafen löschen lassen?

Rufen Sie uns unter 607 449 491 an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir prüfen Ihre Vorgeschichte und sagen Ihnen, wann und wie die Löschung möglich ist.
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