Die Unschuldsvermutung ist das Recht jeder beschuldigten Person, als unschuldig behandelt zu werden, bis ein rechtskräftiges Urteil auf Grundlage gültiger Beweise das Gegenteil feststellt. Sie ist keine abstrakte Idee: Sie entscheidet, wer etwas beweisen muss, welche Beweise zählen und was das Gericht tun muss, wenn es Zweifel hat.
Wenn Sie angezeigt wurden, als Beschuldigter (investigado) vorgeladen sind oder Ihr Name in einer Nachricht auftaucht, ist dieses Recht Ihr Ausgangspunkt. Wir erklären Ihnen, was es bedeutet und wie es in der Praxis angewendet wird.
Was die Unschuldsvermutung ist
Sie ist in Artikel 24.2 der spanischen Verfassung als Grundrecht verankert, ebenso in Artikel 6.2 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Richtlinie (EU) 2016/343 stärkt einige ihrer Aspekte in der gesamten Union.
In der Praxis bedeutet sie vier Dinge:
- Die Beweislast trägt, wer anklagt. Sie müssen Ihre Unschuld nicht beweisen; die Staatsanwaltschaft oder die Anklage muss Ihre Schuld beweisen.
- Nur rechtmäßig erlangte Beweise zählen. Beweise, die unter Verletzung von Grundrechten gewonnen wurden, sind unverwertbar (Art. 11.1 des Gerichtsverfassungsgesetzes, Ley Orgánica del Poder Judicial).
- Die Beweisaufnahme findet grundsätzlich in der Hauptverhandlung statt – öffentlich, kontradiktorisch und unmittelbar –, damit Ihre Verteidigung sie entkräften kann.
- Bei vernünftigen Zweifeln wird freigesprochen. Das ist der Grundsatz in dubio pro reo.
Außerdem haben Sie das Recht, sich nicht selbst zu belasten und sich nicht schuldig zu bekennen. Ihr Schweigen darf für sich allein nicht als Schuldbeweis verwendet werden.
Wie sie in jeder Phase des Verfahrens gilt
Bei der Festnahme und auf der Polizeiwache
Die Polizei muss Sie über Ihre Rechte belehren, einschließlich des Schweigerechts, und Sie würdevoll behandeln. Das Polizeiprotokoll (atestado) muss Tatsachen festhalten, keine Schuldurteile. Wenn Sie festgenommen werden, lesen Sie unseren Leitfaden Was tun bei einer Festnahme.
Im Ermittlungsverfahren
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, prüft die Ermittlungsabteilung des erstinstanzlichen Gerichts (Sección de Instrucción del Tribunal de Instancia, das frühere juzgado de instrucción), ob genügend Anhaltspunkte bestehen, um Sie vor Gericht zu stellen. Anhaltspunkte sind keine Beweise: Das Verfahren kann eingestellt werden, wenn keine Grundlage besteht. Hier ist eine gute Vorbereitung der Aussage entscheidend; wir helfen Ihnen bei einer Vorladung als Beschuldigter.
Maßnahmen wie die Untersuchungshaft (prisión provisional) sind mit der Unschuldsvermutung nur vereinbar, wenn sie die Ausnahme bilden, begründet sind und konkrete Zwecke verfolgen (Fluchtverhinderung, Schutz der Beweise oder des Opfers) – niemals als vorweggenommene Strafe.
In der Hauptverhandlung
Das ist der zentrale Moment. Die Anklage muss Beweise vorlegen, die die Tat und Ihre Beteiligung über jeden vernünftigen Zweifel hinaus belegen. Ihre Verteidigung kann die Zeugen befragen, Beweise vorlegen und die Gültigkeit der gegen Sie vorliegenden Beweise bestreiten.
Die Aussage einer einzigen Person kann ein belastender Beweis sein, doch die Rechtsprechung verlangt, sie vorsichtig zu würdigen: Glaubwürdigkeit, Stimmigkeit, Beständigkeit und, wenn möglich, Bestätigung durch andere Umstände. Hier ist die Arbeit der Verteidigung entscheidend.
Im Urteil und in den Rechtsmitteln
Das Urteil muss darlegen, welche Beweise die Verurteilung tragen und warum. Eine Verurteilung ohne ausreichende Beweise oder auf Grundlage unzulässiger Beweise kann mit der Berufung (apelación) und gegebenenfalls mit der Revision (casación) angefochten werden. Wurde ein Grundrecht verletzt, ist die Verfassungsbeschwerde (recurso de amparo) beim Verfassungsgericht möglich und anschließend die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Mehr dazu unter Rechtsmittel im Strafrecht.
Wann die Unschuldsvermutung verletzt wird
- Verurteilung ohne ausreichenden belastenden Beweis oder auf Grundlage bloßer Verdachtsmomente.
- Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise: Durchsuchungen ohne Genehmigung, Überwachung der Kommunikation ohne richterliche Kontrolle, Geständnisse ohne Anwalt …
- Umkehr der Beweislast: von Ihnen zu verlangen, dass Sie beweisen, etwas nicht getan zu haben.
- Äußerungen von Behörden, die den Beschuldigten vor dem Prozess als schuldig darstellen.
Medien, soziale Netzwerke und Vorverurteilung
Die Unschuldsvermutung bindet vor allem Richter, Staatsanwälte und Behörden. Medien und soziale Netzwerke verurteilen niemanden, können aber einen enormen Rufschaden anrichten. Werden Unwahrheiten verbreitet, die Ihnen eine Straftat unterstellen oder Ihre Ehre verletzen, gibt es zivil- und strafrechtliche Wege, sich zu wehren. Das erklären wir auf unserer Seite über Beleidigung und Verleumdung.
Unsere allgemeine Empfehlung: Geben Sie keine öffentlichen Erklärungen zum Fall ab, ohne vorher mit Ihrem Anwalt gesprochen zu haben – was Sie veröffentlichen, kann im Verfahren landen.
Was tun, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden
- Suchen Sie sich von Anfang an einen Anwalt, vor jeder Aussage.
- Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, bis Sie die Vorwürfe kennen und mit Ihrer Verteidigung gesprochen haben.
- Bewahren Sie alles auf, was Ihnen helfen kann: Nachrichten, E-Mails, Kassenbons, Standortdaten, Namen von Zeugen.
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Anzeigeerstatter oder zu Zeugen auf; das kann sich gegen Sie wenden.
- Ist die Anzeige falsch, handeln Sie nicht auf eigene Faust: Zuerst gilt es, sich zu verteidigen, danach werden weitere Schritte geprüft. Wir beraten Sie zum Thema falsche Anzeigen.
Häufige Fragen
Bedeutet ein Ermittlungsverfahren gegen mich, dass ich schuldig bin?
Nein. Beschuldigter zu sein heißt nur, dass ein Ermittlungsverfahren läuft, in dem Ihnen eine Beteiligung zugeschrieben wird. Viele Verfahren enden mit einer Einstellung oder einem Freispruch.
Kann mein Schweigen gegen mich verwendet werden?
Für sich allein nicht. Schweigen ist ein Recht. Etwas anderes ist es, wenn starke Beweise gegen Sie vorliegen und das Gericht berücksichtigt, dass Sie keine Erklärung abgegeben haben; deshalb wird die Strategie, ob Sie aussagen oder nicht, mit Ihrem Anwalt festgelegt.
Hebt die Untersuchungshaft die Unschuldsvermutung auf?
Nein, wenn sie ausnahmsweise und begründet angeordnet wird. Sie ist keine Verurteilung, und die darin verbrachte Zeit wird auf die Strafe angerechnet, falls Sie am Ende verurteilt werden.
Wenn Sie in Alicante angezeigt oder in einem Strafverfahren vorgeladen wurden, rufen Sie uns an unter 607 449 491. Wir prüfen Ihren Fall vertraulich und erklären Ihnen klar Ihre Möglichkeiten.


