Der Unterschied zwischen Untersuchungshaft und rechtskräftiger Verurteilung ist grundlegend: Die Untersuchungshaft (prisión provisional) ist eine vorläufige Maßnahme (medida cautelar), die ein Richter vor dem Prozess anordnen kann, während Sie vor dem Gesetz weiterhin als unschuldig gelten, um eine Flucht oder die Vernichtung von Beweisen zu verhindern; die rechtskräftige Verurteilung (condena firme) ist die in einem Urteil verhängte Strafe, gegen das kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich ist. Das eine nimmt das andere nicht vorweg, auch wenn die in Untersuchungshaft verbrachte Zeit angerechnet wird, falls es am Ende zu einer Verurteilung kommt.
Wenn ein Angehöriger gerade inhaftiert wurde oder Sie befürchten, dass Ihnen das passiert, sollten Sie Folgendes wissen.
Was Untersuchungshaft ist
Sie ist der Freiheitsentzug einer beschuldigten oder angeklagten Person, den ein Richter anordnet, bevor ein Urteil vorliegt. Sie ist die Ausnahme: Sie kommt nur in Betracht, wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen, und darf nicht als vorweggenommene Strafe eingesetzt werden.
Voraussetzungen (Art. 503 LECrim)
- Die Tat muss dem Anschein nach eine Straftat sein, die mit einer Höchststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mehr bedroht ist, oder mit einer geringeren Strafe, wenn Sie nicht gelöschte Vorstrafen wegen einer Vorsatztat haben.
- Es müssen hinreichende Gründe bestehen, Sie für verantwortlich zu halten.
- Sie muss einem dieser Zwecke dienen: einer Fluchtgefahr vorzubeugen; die Verdunkelung oder Vernichtung von Beweisen bei begründeter und konkreter Gefahr zu verhindern; das Opfer zu schützen; oder der Gefahr vorzubeugen, dass Sie weitere Straftaten begehen.
Die Fluchtgefahr wird nach der Schwere der Strafe, Ihrer familiären, beruflichen und wirtschaftlichen Situation und der Nähe des Prozesstermins beurteilt. Eine Gefahr für die Beweise darf nicht allein daraus abgeleitet werden, dass Sie Ihr Verteidigungsrecht ausüben oder nicht kooperieren.
Wie sie angeordnet wird
Beantragen die Staatsanwaltschaft oder eine Anklagepartei die Untersuchungshaft, muss der Richter der Ermittlungsabteilung des erstinstanzlichen Gerichts (Sección de Instrucción del Tribunal de Instancia, das frühere juzgado de instrucción) innerhalb von 72 Stunden eine Anhörung (comparecencia) nach der Vorführung im Beisein Ihres Anwalts durchführen (Art. 505 der Strafprozessordnung, Ley de Enjuiciamiento Criminal, LECrim). Ihre Verteidigung kann Stellung nehmen, Nachweise Ihrer Verwurzelung (arraigo) vorlegen und Alternativen vorschlagen. Beantragt niemand die Haft, muss der Richter Sie freilassen.
Wie lange sie dauern kann (Art. 504 LECrim)
| Situation | Höchstdauer | Verlängerung |
|---|---|---|
| Fluchtgefahr, Opferschutz oder Wiederholungsgefahr bei Straftat mit bis zu 3 Jahren Strafandrohung | 1 Jahr | Einmal, bis zu 6 Monate |
| Dieselben Zwecke bei Straftat mit mehr als 3 Jahren Strafandrohung | 2 Jahre | Einmal, bis zu 2 Jahre |
| Gefahr für die Beweise | 6 Monate | Nein |
| Bereits verurteilt, Urteil angefochten | Bis zur Hälfte der verhängten Strafe | Entfällt |
In jedem Fall darf sie nur so lange dauern wie unbedingt nötig und nur, solange die Gründe fortbestehen, die sie gerechtfertigt haben.
Alternativen und Rechtsmittel
Der Richter kann die vorläufige Freilassung (libertad provisional) anordnen, mit oder ohne Kaution, mit regelmäßiger Meldepflicht und, falls nötig, Einzug des Reisepasses (Art. 530). Gegen den Haftbeschluss ist die Berufung (recurso de apelación) zulässig, über die innerhalb von höchstens 30 Tagen zu entscheiden ist (Art. 507), und Sie können jederzeit die Freilassung beantragen, wenn sich die Umstände ändern. Wir helfen Ihnen beim Rechtsmittel gegen die Untersuchungshaft.
Was eine rechtskräftige Verurteilung ist
Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn kein Rechtsmittel mehr möglich ist: weil Berufung und gegebenenfalls Revision (casación) ausgeschöpft sind oder weil die Frist ohne Rechtsmittel verstrichen ist. Ab diesem Zeitpunkt wird die Strafe vollstreckt. Die Verfassungsbeschwerde (recurso de amparo) beim Verfassungsgericht, die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder die Wiederaufnahme (recurso de revisión) sind außerordentliche Rechtsbehelfe, die die Vollstreckung für sich allein nicht hindern.
Was nach einer rechtskräftigen Verurteilung geschieht
- Anrechnung der Untersuchungshaft: Die gesamte Zeit, die Ihnen in diesem Verfahren die Freiheit entzogen war, wird auf die Strafe angerechnet (Art. 58 des Strafgesetzbuchs, Código Penal).
- Aussetzung der Strafe zur Bewährung: Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können ausgesetzt werden, wenn Sie Ersttäter sind und die zivilrechtlichen Ansprüche bezahlt werden oder Sie sich zur Zahlung verpflichten (Art. 80 CP).
- Haftantritt, wenn keine Aussetzung erfolgt. Ab diesem Moment spielen die Einstufung in den Vollzugsgrad (grado), Hafturlaub und bedingte Entlassung eine Rolle; das behandeln wir unter Strafvollzugsrecht.
- Vorstrafen, die gelöscht werden, wenn Sie innerhalb der Fristen des Artikels 136 CP nicht erneut straffällig werden: je nach Strafe sechs Monate bis zehn Jahre. Siehe Löschung von Vorstrafen.
- In bestimmten Fällen kann eine Begnadigung beantragt werden.
Die wichtigsten Unterschiede
| Untersuchungshaft | Rechtskräftige Verurteilung | |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Vor dem rechtskräftigen Urteil | Nach dem rechtskräftigen Urteil |
| Rechtsnatur | Vorläufige Maßnahme | Strafe |
| Unschuldsvermutung | Gilt weiter | Ist widerlegt |
| Dauer | Grenzen des Art. 504 LECrim | Die im Urteil festgesetzte |
| Rechtsmittel | Berufung und Antrag auf Freilassung | Nur außerordentliche Rechtsbehelfe |
Und wenn ich in Untersuchungshaft war und freigesprochen werde?
Artikel 294 des Gerichtsverfassungsgesetzes (Ley Orgánica del Poder Judicial) ermöglicht es, vom Staat eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft zu verlangen, wenn danach ein Freispruch oder eine endgültige Einstellung (sobreseimiento libre) erfolgt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für den Antrag gelten Fristen, daher sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen.
Häufige Fragen
Bedeutet Untersuchungshaft, dass ich schuldig bin?
Nein. Für Sie gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Kann man vor dem Prozess aus der Untersuchungshaft entlassen werden?
Ja. Man kann die Freilassung beantragen, wenn die Gründe wegfallen, Sicherheiten wie eine Kaution oder Meldeauflagen anbieten oder gegen den Beschluss ein Rechtsmittel einlegen. Wenn ein Angehöriger gerade festgenommen wurde, lesen Sie auch 24-Stunden-Beistand bei Festnahmen.
Wenn ein Angehöriger in Untersuchungshaft sitzt oder Sie befürchten, dass sie in Ihrem Fall beantragt wird, rufen Sie uns an unter 607 449 491. Wir prüfen den Beschluss und die Akten und erklären Ihnen klar, was getan werden kann.


