Um Vorstrafen (antecedentes penales) löschen zu lassen, müssen Sie die Strafe erledigt haben und die Frist nach Artikel 136 des Strafgesetzbuchs ohne neue Straftat verstreichen lassen: sechs Monate bei leichten Strafen, zwei Jahre bei Strafen bis zu zwölf Monaten oder wegen fahrlässiger Straftaten, drei oder fünf Jahre bei den übrigen weniger schweren Strafen und zehn Jahre bei schweren Strafen. Das Justizministerium kann sie von Amts wegen tilgen, Sie können die Tilgung aber auch selbst über dessen elektronischen Amtssitz beantragen.
Die Löschung der Vorstrafen ist der letzte Schritt, um eine Verurteilung wirklich abzuschließen. Solange sie eingetragen sind, können sie eine Bewerbung im öffentlichen Dienst blockieren oder die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erschweren. Sie gelten aber nicht für immer: Wenn die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind, haben Sie ein Recht darauf, dass sie verschwinden. Wir erklären, wie Sie das erreichen.
Was Vorstrafen sind
Es sind die Eintragungen rechtskräftiger Verurteilungen im Zentralen Strafregister (Registro Central de Penados), das dem Justizministerium untersteht und im Königlichen Dekret 95/2009 (Real Decreto 95/2009) geregelt ist. Eine Vorstrafe entsteht nur durch ein rechtskräftiges Strafurteil: Eine Festnahme, eine Anzeige oder ein eingestelltes Verfahren sind keine Vorstrafen, können aber Spuren in den Polizeidateien hinterlassen (mehr dazu unter wie Sie erfahren, ob es polizeiliche Einträge über Sie gibt, und wie Sie sie löschen lassen).
Nach Artikel 136.4 des Strafgesetzbuchs (Código Penal, CP) sind diese Eintragungen nicht öffentlich. Bescheinigungen werden nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ausgestellt: der betroffenen Person selbst, Richtern und Gerichten sowie Behörden, die sie mit Ihrer Zustimmung für ein bestimmtes Verfahren benötigen (Artikel 16 des Königlichen Dekrets 95/2009).
Fristen für die Löschung von Vorstrafen
Artikel 136.1 des Strafgesetzbuchs in der seit dem 1. Juli 2015 geltenden Fassung legt je nach verhängter Strafe folgende Fristen fest:
| Verhängte Strafe | Tilgungsfrist |
|---|---|
| Leichte Strafen (zum Beispiel Geldstrafe bis zu drei Monaten) | 6 Monate |
| Strafen bis zu zwölf Monaten und Strafen wegen fahrlässiger Straftaten | 2 Jahre |
| Übrige weniger schwere Strafen unter drei Jahren | 3 Jahre |
| Übrige weniger schwere Strafen von drei Jahren oder mehr (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe) | 5 Jahre |
| Schwere Strafen (unter anderem Freiheitsstrafe über fünf Jahre) | 10 Jahre |
Welche Strafe leicht, weniger schwer oder schwer ist, bestimmt Artikel 33 des Strafgesetzbuchs. Verhängt Ihr Urteil mehrere Strafen gleichzeitig (zum Beispiel Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug), sollten Sie mit einem Anwalt prüfen, welche davon die Frist bestimmt.
Ab wann die Frist läuft
Die Frist beginnt am Tag nach dem Tag, an dem die Strafe erledigt war (Artikel 136.2): als Sie sie vollständig verbüßt, die Geldstrafe bezahlt haben, die Strafe verjährt ist oder Ihnen eine vollständige Begnadigung gewährt wurde (Artikel 130). Sie läuft weder ab dem Urteil noch ab der Tat.
Wurde Ihre Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, gilt eine andere Regel. Sobald der Richter den endgültigen Straferlass (remisión definitiva) beschließt, wird die Frist rückwirkend berechnet, als hätten Sie die Strafe ab dem Tag nach der Gewährung der Aussetzung verbüßt. Beispiel: Bei einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, gewährt im März 2022, gilt die Strafe im März 2023 als verbüßt, und die Zweijahresfrist endet im März 2025, sofern bis dahin der Straferlass beschlossen wurde.
Voraussetzungen für die Tilgung
Der geltende Artikel 136 verlangt zweierlei:
- Die strafrechtliche Verantwortlichkeit muss erloschen sein. Die Strafe muss verbüßt, erlassen, verjährt oder begnadigt sein, und dieses Erlöschen muss im Register vermerkt sein.
- Keine neue Straftat während der Frist. Werden Sie wegen einer innerhalb dieses Zeitraums begangenen Straftat verurteilt, können Sie die frühere Verurteilung nicht unter diesen Voraussetzungen tilgen lassen.
Vielleicht haben Sie gelesen, dass auch die zivilrechtliche Haftung (Schadensersatz) bezahlt sein muss. Diese Voraussetzung stand bis zur Reform durch das Organgesetz 1/2015 (Ley Orgánica 1/2015) in Artikel 136 und wurde damit gestrichen. Allerdings: Wurde Ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt, ist die Zahlung des Schadensersatzes entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Bedingung der Aussetzung, und wer diese Verpflichtung nicht erfüllt, obwohl er könnte, riskiert den Widerruf durch den Richter (Artikel 80.2 und 86.1 des Strafgesetzbuchs). In der Praxis bleibt die Zahlung also wichtig.
Wichtig: Sind die Voraussetzungen erfüllt und ist die Tilgung noch nicht erfolgt, darf der Richter diese Vorstrafen nicht berücksichtigen (Artikel 136.5). Sie zählen auch nicht für den Strafschärfungsgrund des Rückfalls oder für die Verweigerung der Aussetzung einer neuen Strafe (Artikel 22.8.ª und 80.2 des Strafgesetzbuchs).
Von Amts wegen oder auf Antrag: warum Sie nicht warten sollten
Die Tilgung kann von Amts wegen erfolgen, wenn das Register selbst feststellt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, auf Ihren Antrag oder auf Mitteilung des Gerichts (Artikel 18 und 19 des Königlichen Dekrets 95/2009).
Ist im Register jedoch nicht vermerkt, an welchem Tag die Strafe erledigt war, kann es nicht tilgen, bis das Gericht den Verurteilungsvermerk aktualisiert. Stellen Sie den Antrag selbst, muss das Register den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (letrado de la Administración de Justicia) auffordern, ihn innerhalb von höchstens zehn Tagen zu überprüfen (Artikel 19.2). Wenn Sie zu einem bestimmten Termin ein sauberes Führungszeugnis brauchen, stellen Sie den Antrag rechtzeitig.
Wie Sie die Tilgung beantragen
- Frist prüfen. Suchen Sie das Urteil heraus, das Datum der Erledigung der Strafe (oder den Beschluss über den Straferlass, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt war), und berechnen Sie, ob die Frist nach Artikel 136 bereits abgelaufen ist.
- Antrag einreichen. Das geht online über den elektronischen Amtssitz des Justizministeriums mit Cl@ve oder digitalem Zertifikat oder mit dem offiziellen Formular bei jedem öffentlichen Register oder per Post (Artikel 18.2 des Königlichen Dekrets 95/2009).
- Identität nachweisen und Grund angeben. Der Antrag muss Ihre persönlichen Daten, Ihren gültigen DNI, NIE oder Reisepass, eine Zustelladresse und den Grund der Tilgung enthalten. Sie können Nachweise beifügen, etwa die Bescheinigung über die Verbüßung der Strafe.
- Entscheidung abwarten. Das Ministerium hat drei Monate Zeit, zu entscheiden und zuzustellen. Antwortet es nicht, gilt der Antrag als abgelehnt, und Sie können den Verwaltungsrechtsweg beschreiten (Artikel 19.2).
Nach der Tilgung wird die Eintragung in einen besonderen Teil übertragen, der Richtern und Gerichten vorbehalten ist (Artikel 19.3). Verurteilungen wegen Sexualdelikten haben außerdem ein eigenes Register, das Zentrale Register für Sexualstraftäter (Registro Central de Delincuentes Sexuales), mit einem anderen Tilgungsverfahren.
Das spanische Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (certificado de antecedentes penales) bescheinigt, ob Sie am Ausstellungstag Eintragungen im Zentralen Strafregister haben oder nicht. Sie können es über den elektronischen Amtssitz des Justizministeriums mit Cl@ve beantragen; laut Ministerium wird es in der Regel sofort oder innerhalb von etwa 24 Stunden ausgestellt, in manchen Fällen dauert es länger. Es ist gebührenpflichtig und muss, wenn es im Ausland verwendet werden soll, legalisiert werden.
Beantragen Sie es selbst vor einem Verfahren, in dem es verlangt wird: Taucht eine Verurteilung auf, die eigentlich schon getilgt sein müsste, bleibt Ihnen noch Zeit, die Tilgung zu beantragen.
Auswirkungen auf Arbeit, öffentlichen Dienst und Ausländerrecht
Arbeit und öffentlicher Dienst
Das Grundstatut für öffentliche Bedienstete (Estatuto Básico del Empleado Público, Artikel 56.1.d) schließt vom öffentlichen Dienst aus, wer durch gerichtliche Entscheidung dafür gesperrt ist, und manche Laufbahnen sind strenger: Die Zugangsverordnung der Nationalpolizei verlangt, nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden zu sein, lässt aber die durch amtliches Dokument nachgewiesene Rehabilitierung zu (Artikel 7 des Königlichen Dekrets 614/1995). Die Tilgung der Vorstrafen ist daher entscheidend.
Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
Wenn Sie Ausländer sind, verlangt das Organgesetz 4/2000, dass Sie für eine befristete Aufenthaltserlaubnis keine Vorstrafen haben (Artikel 31.5). Bei der Verlängerung werden Vorstrafen unter Berücksichtigung von Begnadigungen und Strafaussetzungen gewürdigt (Artikel 31.7). Außerdem kann eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ein Ausweisungsgrund sein, sofern die Vorstrafen nicht getilgt sind (Artikel 57.2).
Für die Einbürgerung aufgrund Aufenthalts verlangt das Bürgerliche Gesetzbuch (Código Civil) den Nachweis guten staatsbürgerlichen Verhaltens (Artikel 22.4), und das Verfahren umfasst die Abfrage des Zentralen Strafregisters (Königliches Dekret 1004/2015, Artikel 5). Wenn das auf Sie zutrifft, informieren Sie sich über unser Angebot als Strafverteidiger für Ausländer in Alicante.
Vorstrafen von Alicante aus löschen lassen
Über den Antrag entscheidet das Justizministerium, aber ein großer Teil der Vorarbeit läuft über die Gerichte vor Ort. Seit dem 31. Dezember 2025 sind mit dem Organgesetz 1/2025 die früheren Strafgerichte der Provinz Strafabteilungen (Secciones de lo Penal) des Gerichts erster Instanz (Tribunal de Instancia), und jede vollstreckt die Urteile, die sie erlässt. Ist das Erlöschen Ihrer Strafe nicht im Register vermerkt, muss bei dieser Abteilung beantragt werden, es festzustellen und mitzuteilen.
In der Kanzlei prüfen wir Ihr Urteil und die Vollstreckungsakte, berechnen die genaue Frist, beantragen beim Gericht, was fehlt, und reichen den Antrag für Sie ein. Ist die Frist noch nicht abgelaufen und brauchen Sie die Tilgung früher, prüfen wir, ob eine Begnadigung in Betracht kommt. Und wenn Ihre Lage eine andere ist, sollten Sie unterscheiden: Die Tilgung einer Verurteilung ist nicht dasselbe wie die Verjährung der Straftat, die eine Verurteilung verhindert, wenn zu viel Zeit vergangen ist. Unser Team betreut Sie in Ihrer Sprache.
Häufige Fragen
Werden Vorstrafen automatisch gelöscht?
Sie können von Amts wegen getilgt werden, weil Artikel 136 des Strafgesetzbuchs und das Königliche Dekret 95/2009 dies erlauben, aber das geschieht nicht immer. Hat das Zentrale Strafregister das Datum der Erledigung der Strafe nicht vermerkt, kann es nicht tilgen. Deshalb ist es nach Ablauf der Frist am sichersten, ein Führungszeugnis anzufordern und, wenn die Verurteilung noch erscheint, die Tilgung selbst zu beantragen.
Wie lange braucht das Ministerium für die Tilgung?
Die Höchstfrist für Entscheidung und Zustellung beträgt drei Monate ab dem Antrag, nach Artikel 19.2 des Königlichen Dekrets 95/2009. Kommt in dieser Zeit keine Antwort, gilt der Antrag als abgelehnt, und Sie können vor den Verwaltungsgerichten klagen. Fehlen Angaben des Gerichts, fordert das Register es auf, den Verurteilungsvermerk innerhalb von höchstens zehn Tagen zu aktualisieren.
Muss ich den Schadensersatz bezahlt haben, damit getilgt wird?
Artikel 136 des Strafgesetzbuchs verlangt das seit der Reform durch das Organgesetz 1/2015, das diese Voraussetzung gestrichen hat, nicht mehr. Erforderlich ist, dass die Strafe erledigt ist. War Ihre Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, war die Verpflichtung, entsprechend Ihrer Leistungsfähigkeit zu zahlen, eine Bedingung der Aussetzung: Wer sie nicht erfüllt, obwohl er zahlen könnte, riskiert den Widerruf, und dann erlischt die Strafe nicht.
Kann ein Unternehmen meine Vorstrafen einsehen?
Nicht direkt. Die Eintragungen im Zentralen Strafregister sind nicht öffentlich (Artikel 136.4 des Strafgesetzbuchs), und das Führungszeugnis wird Ihnen, Ihrem bevollmächtigten Vertreter oder der Behörde ausgehändigt, die es mit Ihrer Zustimmung für ein Verfahren benötigt. Ein Unternehmen kann verlangen, dass Sie es vorlegen, aber nicht selbst abfragen.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Ihre Vorstrafen bereits löschen lassen können, oder es wegen einer Arbeitsstelle oder eines Aufenthaltsverfahrens eilig haben, schildern Sie uns Ihren Fall. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren mit unserem Angebot als Anwalt für Vorstrafen in Alicante. Unser Kanzleiteam betreut Sie auch auf Deutsch. Sie erreichen uns per WhatsApp unter 607 449 491, rund um die Uhr: Wir antworten Ihnen umgehend.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Strafgesetzbuch (LO 10/1995): Art. 22, 33, 80, 86, 130 und 136
- Königliches Dekret 95/2009 über die Verwaltungsregister zur Unterstützung der Justiz: Art. 16 bis 19
- Justizministerium: Antrag auf Tilgung von Vorstrafen
- Justizministerium: Führungszeugnis
- Organgesetz 4/2000 über die Rechte und Freiheiten von Ausländern: Art. 31 und 57
- Königliches Dekret 1004/2015, Einbürgerungsverfahren aufgrund Aufenthalts: Art. 5
- Bürgerliches Gesetzbuch: Art. 22
- Grundstatut für öffentliche Bedienstete: Art. 56
- Königliches Dekret 614/1995, Auswahlverfahren der Nationalpolizei: Art. 7


